Zu schnell gefahren? Zu dicht aufgefahren? Geblitz worden?
Damit man nicht ganz in Unwissenheit schwebt, bis der teure Brief „endlich“ nach Hause kommt, gibt es im Internet viele Seiten, die ihren Besuchern Bußgeldrechner anbieten. Einige „gute“ davon möchte ich gerne vorstellen. Grundsätzlich sollte man beachten, ob es ein aktueller Rechner ist und ob die Seite als vertrauenswürdig einzuschätzen ist. Der Bußgeldrechner kann einem zumindest grob sagen, was einen erwarten kann. Für das genau Ergebnis muss man das Schreiben abwarten.
Um was für ein Schreiben handelt es sich hierbei?
Es handelt sich idR um Bußgeldbescheide, die hereinflattern, wenn man mal wieder zu gefühllos mit dem Gaspedal umging. Im Straßenverkehr sind sicher nahezu alle schon mit der Bußgeldverordnung (Bußgeldkatalog) in Berührung gekommen, die bundeseinheitliche Regelsätze für Gelbußen im Straßenverkehr beinhaltet. (Vgl § 26a StVG). § 65 OWiG : „Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet. „Einen ersten groben Überblick über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bieten die entsprechenden Seiten des verkehrsportal.de/verkehrsrecht/ordnungswidrigkeiten.
Die Plakettenverordnung beschäftigte sicher viele. Es geht um die Eingruppierung zugelassener Kraftfahrzeuge und von der Einrichtung so genannter Umweltzonen in Städten, in denen manche Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Für den meisten Gesprächsstoff hat wohl die Regelung, dass manche G-KAT Autos, nämliche jene der „ersten Generation“ (bis circa 1993) keine Plakette erhalten sollen und somit in den Umweltzonen nicht fahren dürfen, gesorgt. Dies betreffe circa 4,6 Millionen Autos. Die Presse berichtete viel darüber, nicht selten Falsches. In Autowerkstätten und Werkstattketten liest man von Um- und Aufrüstangebote und das große Geschäft wird bereits gewittert. Die „Plakettenverordung“ (näheres unten) trat am 1. März in Kraft.
Da eben die Frage aufkam, wann die Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe) endet, bzw. wie diese zu berechnen ist, hier die Erläuterung. Wann endet die Probezeit, wenn die FE am 18.07.05 ausgehändigt wird? Am 17.07.2007, was zwei Jahren entspräche?