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Motor warmlaufen lassen verboten

Die letzten Tage war es wieder vermehrt zu sehen und wird so noch lange ein morgendlicher Anblick bleiben. Autofahrer im Kampf mit dem Eiskratzer gegen vereiste Autoscheiben. Manche lassen während des Eiskratzens den Motor im Stand warmlaufen. Die Foren und Frage-Antwort Seiten sind voll mit Diskussionen und zum Teil abstrusen Argumenten.

Sehen wir uns das Thema kurz zusammen an.

Darf man den Motor warm laufen lassen oder ist das verboten?

Rechtlich ist dieses Warmlaufenlassen tatsächlich unter Umständen verboten. § 30 I 1 u. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lauten:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.

Das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren wird ausdrücklich aufgeführt. Diese Hervorhebung zeigt deutlich, dass der Umweltschutz hier eine besondere Stellung eingeräumt bekommt, ein umweltschutz-, immissionsschutz- und nachbarschaftsrechtlicher „Trend“ der vergangenen Jahre.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) führt im zu § 30 I RN 1 das unnötige Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge als konkreten Tatsbestand auf. In der Randnummer 6 heißt es, dass vermeidbare Abgasbelästigungen vor allem beim unnötigen Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge auftreten.

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Unbefugtes Benutzen des Roten Kreuzes und des Schweizer Wappens

Originaldokument der ersten Genfer Konvention, 1864. Foto von Kevin Quinn, Ohio, US

Der Dritte Abschnitt des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, kurz: OWiG, trägt die Überschrift: „Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen“.

Dessen § 125 lautet:
1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“ oder „Genfer Kreuz“ benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung „Rotes Kreuz“ gleichstehen.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Geschützt sind also
das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund, die Bezeichnung „Rotes Kreuz“ oder „Genfer Kreuz“ (Absatz 1), das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Absatz 2), die dem Wahrzeichen oder der Bezeichnung „Rotes Kreuz“ völkerrechtlich gleichgestellten Zeichen und Bezeichnungen (Absatz 4) sowie verwechslungsähnliche Nachahmungen (Absatz 3). Dadurch soll eine Entwertung und missbräuchliche Anwendung der geschützten Zeichen entgegengewirkt werden.

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Bußgeldrechner – Ordnungswidrigkeiten

Zu schnell gefahren? Zu dicht aufgefahren? Geblitz worden?

Damit man nicht ganz in Unwissenheit schwebt, bis der teure Brief „endlich“ nach Hause kommt, gibt es im Internet viele Seiten, die ihren Besuchern Bußgeldrechner anbieten. Einige „gute“ davon möchte ich gerne vorstellen. Grundsätzlich sollte man beachten, ob es ein aktueller Rechner ist und ob die Seite als vertrauenswürdig einzuschätzen ist. Der Bußgeldrechner kann einem zumindest grob sagen, was einen erwarten kann. Für das genau Ergebnis muss man das Schreiben abwarten.

Um was für ein Schreiben handelt es sich hierbei?
Es handelt sich idR um Bußgeldbescheide, die hereinflattern, wenn man mal wieder zu gefühllos mit dem Gaspedal umging. Im Straßenverkehr sind sicher nahezu alle schon mit der Bußgeldverordnung (Bußgeldkatalog) in Berührung gekommen, die bundeseinheitliche Regelsätze für Gelbußen im Straßenverkehr beinhaltet. (Vgl § 26a StVG). § 65 OWiG : „Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet. „Einen ersten groben Überblick über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bieten die entsprechenden Seiten des verkehrsportal.de/verkehrsrecht/ordnungswidrigkeiten.