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Gastroblogger in Mannheim

Um den Beweis anzutreten, dass Blogs es noch halbwegs in Sachen Aktualität mit Twitter aufnehmen können, wenn nun auch nun recht spät, 😉 Ein kurzer Bericht von Blog trifft Gastro/Gastro trifft Blog, mit den Internetgrößen schlechthin, aus Mannheim.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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Automatisch Ordner mit aktuellem Datum erstellen

Ich suchte nach einer Möglichkeit, womöglich mit Hilfe einer Batchdatei, einen Ordner automatisch erstellen zu lassen, der nach dem aktuellen Datum benannt ist.

Ich fand gleich diese hilfreiche Seite von Martin Lehmann, auf welcher es eine entsprechende einfache Batchdatei gibt, die im aktuellen Verzeichnis, in welchem sich die Batchdatei befindet, einen Ordner nach dem Datum anlegt. Mit der deutschen Systemeinstellung käme also mit der auf der verlinkten Seite angebotenen Datei ein Ordnername des Typs „25.02.2007“ zu Stande, was in der „Explorersortierung“ nicht übersichtlich ist.

Ersetzt man „%date%“ in den Zeilen 2 und 3 jeweils mit
%DATE:~-4%_%DATE:~-7,2%_%DATE:~-10,2%„,
erhält man einen Ordnernamen des Typs „2007_02_25“

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GEMA und das Internet – Coverbands

(c) pixelquelle.de

Da die Frage aufkam, ob und in welchem Rahmen zu welchen Bedingungen Coverbands ihre musikalischen Interpretationen geschützter Werke (also Werke Dritter) als Hörproben auf der eigenen Internetseite zur Verfügung stellen können, soll dies kurz erklärt werden.

Einführung

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist ein wirtschaftlicher Verein durch staatliche Verleihung gemäß § 22 BGB. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, mit der die Urheber Wahrnehmungsverträge über die Nutzungsrechte (Lizenzen) ihrer Werke abschließen. Rechtliche Grundlage ist unter anderem das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG).
Jede natürliche und juristische Person (§ 1 IV UrhWahrnG) kann die Nutzungs- und Einwilligungsrechte sowie die Vergütungsansprüche gemäß des Urheberrechtsgesetzes für Rechnung der Urheber wahrnehmen und bedarf zuvor der Genehmigung laut § 1 I UrhWahrnG. Gem. § 2 i.V.m. § 18 UrhWahrnG ist der schriftliche Antrag an die Aufsichtsbehörde (= Patentamt und Bundeskartellamt!) zu richten. Zwei der wichtigen Verwertungsgesellschaften in Deutschland sind zum Beispiel die GEMA und die VG Wort.

Vergütungsbeispiele für Coverbands

Wir wollen uns zunächst hauptsächlich auf die Vergütungen konzentrieren, welche auf (Cover)bands zukommen, welche „ihre“ Musikstücke als Hörproben auf ihrer Internetseite anbieten wollen.