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Bußgeldrechner – Ordnungswidrigkeiten

Zu schnell gefahren? Zu dicht aufgefahren? Geblitz worden?

Damit man nicht ganz in Unwissenheit schwebt, bis der teure Brief „endlich“ nach Hause kommt, gibt es im Internet viele Seiten, die ihren Besuchern Bußgeldrechner anbieten. Einige „gute“ davon möchte ich gerne vorstellen. Grundsätzlich sollte man beachten, ob es ein aktueller Rechner ist und ob die Seite als vertrauenswürdig einzuschätzen ist. Der Bußgeldrechner kann einem zumindest grob sagen, was einen erwarten kann. Für das genau Ergebnis muss man das Schreiben abwarten.

Um was für ein Schreiben handelt es sich hierbei?
Es handelt sich idR um Bußgeldbescheide, die hereinflattern, wenn man mal wieder zu gefühllos mit dem Gaspedal umging. Im Straßenverkehr sind sicher nahezu alle schon mit der Bußgeldverordnung (Bußgeldkatalog) in Berührung gekommen, die bundeseinheitliche Regelsätze für Gelbußen im Straßenverkehr beinhaltet. (Vgl § 26a StVG). § 65 OWiG : „Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet. „Einen ersten groben Überblick über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bieten die entsprechenden Seiten des verkehrsportal.de/verkehrsrecht/ordnungswidrigkeiten.
Eine Ordnungswidrigkeit ist gem. _§ 1 I OWiG_ „eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.„. Owis werden mit einer Verwarnung und/oder einem Verwarnungsgeld und bei nicht geringfügigen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße geahndet. Wir erinnern uns an das Personalausweisgesetz, welches ein Bußgeld iHv 500€ vorsieht. Laut _§ 17 I OWiG_ beträgt die Geldbuße „…mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.„.

Was unterscheidet eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat?
Wie oben gesehen ist eine Owi „eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht,…„, der der Gesetzgeber allerdings keinen solchen kriminellen Unwertgehalt beimaß, dass sie einer Straftat gleichgestellt wird. Eine kleine Merkhilfe: Wenn gesetzlich ein Tun oder Unterlassen gefordert und bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße angedroht wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei Geld- oder Freiheitsstrafen handelt es sich um eine Straftat.

Wenden wir uns wieder den Online-Bußgeldrechnern zu:
Sehr gut und vor allem umfangreich ist der Rechner der Polizei Bayern. Die Bußgeldrechner des Verkehrsportals und von fahrtipps.de geben ja nach Bedürfnis auch erste Auskünfte.

Wie sehen eure Bilanzen in Sachen Verkehrsordnungswidrigkeiten aus? Ich warte ehrlich gesagt auf die Zustellung eines Bußgeldbescheides.

Stay blogged. 😎

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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