Das Punktesystem soll neu geregelt werden. Die Eckpunkte zur Neuregelung des Punktesystems sind den Seiten des BMVBS zu entnehmen: bmvbs.de/goto?id=79750

Zu dem Artikel über Bußgeldrechner und Ordnungswidrigkeiten möchte ich noch kurz etwas über das Bonuspunkteprogramm des Kraftfahrtbundesamtes als Reaktion auf elas Kommentar ergänzen. (Folgendes ohne Berücksichtigung von Sonderregelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe.)
Wo ist das Verkehrszentralregister geregelt?
Im Abschnitt IV des Straßenverkehrsgesetzes ist das Verkehrszentralregister geregelt und im § 29 StVG stehen die Fristen, zu welchen Einträge getilgt werden.
Wann verfallen die Punkte?
„Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.“ Genauer steht es auf den Seiten des KBA. Eine Ordnungswidrigkeit wird nach zwei Jahren (ohne weiteren Verstoß, der zur Eintragung kam) getilgt. Allerdings wird eine Eintragung gemäß Absatz 7 nach Eintritt der Tilgungsreife erst zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Tilgung und Löschung sind also abstrahiert zu betrachten. Weiteres zur Überliegefrist kann man beim KBA nachlesen. Der ADAC hat das nicht unkomplizierte Bonuspunkteprogramm oberflächlich, aber auch leicht verständlich zusammengefasst.
Wie kann ich meine emsig gesammelten Punkte einlösen?
Fußbälle, Baseballkappen und Badehandtücher bekommt man zwar nicht vom Kraftfahrtbundesamt, einen Teil seiner Punkte kann man dennoch wieder zurückgeben: