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Bundesverwaltungsgericht zur Bekömmlichkeit von Wein

Deutsches Weintor - bekömmlich
Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine „sanfte Säure“ ist wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14.02.2013 entschieden.

Die Klägerin, eine Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz, vermarktet Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“. Auf dem Etikett wird auf ein besonderes Verfahren der Säurereduzierung hingewiesen und der Wein als „bekömmlich“ bezeichnet. Die zuständige Aufsichtsbehörde sah darin eine gesundheitsbezogene Angabe und beanstandete die Bezeichnung, weil das Unionsrecht solche Angaben bei der Aufmachung und Bewerbung von Wein verbiete. Die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin den Begriff „bekömmlich“ in der beschriebenen Form verwenden dürfe, blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg. Die Vorinstanzen haben angenommen, dass der durchschnittliche Verbraucher „bekömmlich“ als Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit der Weine verstehe. Es handele sich daher um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (sog. Health-Claims-Verordnung über die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln), die bei alkoholischen Getränken generell unzulässig sei.

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Verband Deutscher Prädikatsweingüter/HABM (GG)

Rebstöcke

Verband Deutscher Prädikatsweingüter gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt: GG (Großes Gewächs).

Der VDP meldete die Gemeinschaftskollektivmarke „GG“ beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt an, bekam diese aber nicht eingetragen. Sowohl die Beschwerde gegen die Nichteintragung, als auch die auf die Zurückweisung der Beschwerde gerichtete Klage blieben erfolglos, da GG beschreibend sei.

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7. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes in Kraft

Seit dem 20.12.2012 ist das 7. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes in Kraft.

Angekündigt und inhaltlich besprochen habe ich es bereits im Dezember.

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7. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes: Neue Spielräume für Winzer

Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes. Neue Spielräume für Winzer zur Aufwertung ihrer Weine.

Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23. November 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2012 verabschiedeten Gesetz (Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes wird noch in 2012 in Kraft treten.

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Scheidung: Weinkeller kein teilbarer Haushaltsgegenstand

WtasO: 1981er auf dem Heidelberger Schloss
Das AG München hatte darüber zu entscheiden, ob ein Weinvorrat Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1568b BGB und verneinte dies in seinem Urteil vom 3.12.2010, AZ 566 F 881/08.

Aus Liebhaberei angelegter Weinvorrat ist kein Haushaltsgegenstand i. S. d § 1568b BGB; keine Vergleichbarkeit mit Lebensmittelvorräten

Ein Weinvorrat ist dann kein Haushaltsgegenstand, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege – ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung – sich als Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt. Bei einer Trennung hat dann der andere Ehepartner keinen Anspruch auf eine Aufteilung der Weine.

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Der Europäische Gerichtshof zur Bekömmlichkeit von Wein

Deutsches Weintor - bekömmlichDer Europäische Gerichtshof (Dritte Kammer) erließ heute in der Rechtssache C‑544/10

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 23. September 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 23. November 2010, in dem Verfahren Deutsches Weintor eG gegen Land Rheinland-Pfalz sein Urteil, das dem Deutschen Weintor nicht so bekömmlich sein wird. Überraschend ist das Urteil allerdings nicht.

Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden.
Eine solche Bezeichnung, die auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stellt eine bei alkoholischen Getränken verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar.
Das Unionsrecht verbietet für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, also u. a. für Wein, jede „gesundheitsbezogene Angabe“ in der Etikettierung und der Werbung. Aufgrund der mit dem Konsum alkoholischer Getränke zusammenhängenden Gefahren wollte der Unionsgesetzgeber die Gesundheit der Verbraucher schützen, deren Konsumgewohnheiten durch solche Angaben unmittelbar beeinflusst werden können.

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Winzergeld – Schadensersatz bei Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis

Rebstöcke

Laut Oberlandesgericht Zweibrücken handelt es sich bei einer Winzergeldvereinbarung um ein Bankgeschäft, das gemäß § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz einer Erlaubnis bedarf.

Was ist Winzergeld?

Verkauft ein Winzer (eine Winzergemeinschaft) einer Kellerei Trauben und lässt sich den Verkaufserlös nicht (vollständig) auszahlen, lässt das Geld also bei der Kellerei stehen, damit diese damit wirtschaften kann, ist hier „Winzergeld“ gemeint.

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Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden

Nach Ansicht des Generalanwalts Jan Mazák ist es verboten, für einen Wein mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen zu werben.

Worum geht es in dem Rechtsstreit Deutsches Weintor eG ./. Land Rheinland-Pfalz und was hat der EuGH damit zu tun?

Zwischen der Deutschen Weintor eG, einer Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz, und den staatlichen Behörden ist es aufgrund einer Meinungsverschiedenheit zu einem Rechtsstreit gekommen. Die Behörden beanstanden die Verwendung der Bezeichnung „bekömmlich“ für von der Genossenschaft erzeugten Wein. Sie sind der Ansicht, dass diese Bezeichnung in Verbindung mit dem Hinweis auf eine sanfte Säure eine gesundheitsbezogene Angabe und damit verboten sei. Im vorliegenden Fall geht es um den Wein der Rebsorten Dornfelder und grauer/weißer Burgunder, der als „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“ vermarktet wird. Auf dem Etikett wird u. a. angegeben: „Zum milden Genuss wird er durch Anwendung unseres besonderen LO3-Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung“. Die Halsschleife der Weinflaschen trägt den Aufdruck „Edition Mild bekömmlich“. In der Preisliste wird der Wein als „Edition Mild “ sanfte Säure/bekömmlich“ bezeichnet.

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Präsentation Rebpflanzungsverbot/Anbaustopp

Zur Session „Rebpflanzungsverbot“ (Anbaustopp/Pflanzrechte) im Rahmen des Vinocamps stelle ich Euch, wie versprochen, die Präsentation online. Sie gewährt einen groben und nicht vollständigen Überblick über dieses komplexe Thema. Eine Zusammenstellung der Rechtsquellen zum Rebpflanzungsverbot stellte ich Euch bereits online. Die Session „Rebpflanzunsgverbot“ war wie folgt gegliedert:

1. Rechtliche Grundlage Rebpflanzungsverbot (EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht).
2. Fallbeispiel, Aktuelle Entwicklung, Ausblick.
3. Diskussion.

Ich freute mich über den Zuspruch, den dieses „spezielle“ Angebot erhielt und über die anregende Diskussion. Selbst drei Stunden hätten uns nicht ausgereicht und wenn es nach mir ginge, hätten wir noch ewig weiter diskutieren können.

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Rechtsquellen zum Rebpflanzungsverbot/Anbaustopp

Ich stelle Euch eine Übersicht an (Links zu) Rechtsquellen (Gemeinschaftsrecht, Bundesrecht, Landesrecht) zum Rebpflanzungsverbot (Anbaustopp), aufbauend auf meinen im Rahmen des Vinocamps 2012 gehaltenen Vortrag, zusammen. Die folgenden Übersichten sind nicht abschließend.