Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt einen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (mit Stand: 24. April 2015) vor.
Unter anderem sieht der Entwurf eine Änderung des § 25 Weingesetz (WeinG) vor. § 25 WeinG bestimmt, dass Erzeugnisse nicht mit irreführenden Bezeichnungen, Hinweisen, sonstigen Angaben oder Aufmachungen in den Verkehr gebracht, eingeführt oder ausgeführt oder zum Gegenstand der Werbung gemacht werden dürfen. Weiter führt § 25 WeinG solche Tatbestände auf.