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VG Koblenz: Wein darf weiter als Bio-Wein vermarktet werden

Weiße Reben

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Rechtsstreit um die Berechtigung, Wein aus Trauben von bestimmten Rebflächen als Bio-Wein zu verkaufen, zu Gunsten der klagenden Weinbaugesellschaft entschieden.

Die Klägerin betreibt ein Weingut und bewirtschaftet ihre Rebflächen ökologisch. Darunter befinden sich unter anderem vier Rebflächen mit einer Größe von zirka 50 m Länge und 8 m bis 19 m Breite. Diese sind inmitten von konventionell bewirtschafteten Rebflächen anderer Winzer gelegen. Im Jahr 2015 nahm die vom beklagten Land Rheinland-Pfalz beauftragte Ökokontrollstelle auf den in Rede stehenden Rebflächen Blattproben. Im Folgenden teilte sie der Klägerin mit, die Analysen der beprobten Blätter hätten den Nachweis von für den Ökoweinbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelrückständen ergeben. Der Beklagte wie auch die im Prozess beigeladene Ökokontrollstelle vertraten nachgehend die Auffassung, der von diesen Flächen stammende Wein dürfe nicht als Bio-Wein vermarktet werden. Bei Zuwiderhandlung würden sich die verantwortlichen Personen strafbar machen.

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Krawattenurteil zur Weiberfastnacht

WeiberfastnachtBeueler Damenkomitee 1900“ von Unbekannt – Beueler Weiberfastnacht. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Manchmal hilft im ewigen Kampf gegen den Machtmissbrauch humoristischer Frauen, siehe oben, nur der Gang zu Gericht. Das Urteil des AG Essen vom 3. Februar 1988 (AZ: 20 C 691/87) ist fast schon legendär und interessant zugleich.

Was war geschehen?

Der Geschädigte betrat an Weiberfastnacht 1987 ein Reisebüro, wo ihm seine Krawatte abgeschnitten wurde.

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Keine steuerliche Abschreibung von Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau

Deutscher Wein
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte mit Urteil vom 19. Mai 2015, Aktenzeichen 5 K 2429/12, fest, dass Wiederbepflanzungsrechte nicht absetzbar seien. Ein eine Abschreibung rechtfertigender Werteverschleiß scheide aus. Einkommensteuerlich sind Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau als immaterielle Wirtschaftsgüter einzuordnen.

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Urteil: Superior Wein nun auch aus Deutschland

Weißweintrauben
„Superior“ schreibt sich zwar in portugiesischer, spanischer und deutscher Sprache identisch, verstößt deshalb aber auf einem deutschsprachigen Weinetikett eines deutschen Weines nicht gegen die europarechtlichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht.

Auf dem vom Kläger, dem Inhaber einer Weingutsverwaltung, verwendeten Etikett eines Weines befindet sich auf der Vorderseite unter anderem die Angabe „Superior“. Im Januar 2014 teilte ihm das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mit, der Begriff „Superior“ sei für bestimmte Weine aus Portugal und Spanien geschützt und dürfe deshalb in Deutschland nicht verwendet werden. Diese Auffassung wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier auf Nachfrage des Klägers bestätigt. Der dagegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Trier statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des beklagten Landes zurück.

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Weinrecht: Keine Kellerei ohne Keller

Weinfässer im Weinkeller
Erwartet der Durchschnittsverbraucher bei der Bezeichnung „Weinkellerei“ einen Betrieb, der selbst Wein herstellt und abfüllt?

Damit befasste sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pflalz in Koblenz im Berufungsverfahren und stellte fest:

„Der Verbraucher verbindet mit der Angabe „Weinkellerei“ vielmehr immer noch ein Unternehmen, das den Prozess der Weinbereitung nicht nur (virtuell) steuert, sondern im Wesentlichen in eigenen Räumlichkeiten und mit eigenen Anlagen durch fachkundiges eigenes Personal tatsächlich gestaltet.

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Aufatmen für Steinbruchkinder. Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam.

Die in den Steinbrüchen dieser Welt beschäftigten Kinder dürfen aufatmen und jubeln. Nur das Klatschen mit ihren blutigen, aufgerissenen und geschickten kleinen Händen bleibt aus. Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam.

„Die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Antragsgegnerin), nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht wird, ist rechtswidrig und daher unwirksam. Dies hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in vier Normenkontrollverfahren auf Anträge von insgesamt neun Steinmetzbetrieben (Antragsteller) aus dem Raum Stuttgart mit Beschlüssen ohne mündliche Verhandlung am 21. Mai 2015, die den Beteiligten in dieser Woche zugestellt worden sind, entschieden.“

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Glaubhafter Eiswein: Rechtsanspruch auf Durchführung einer Sinnenprüfung

Ein Winzer, der nachvollziehbar darlegt, dass ein von ihm zur Erteilung einer amtlichen Prüfnummer für Eiswein angestellter Wein für eine Eisweinherstellung in Betracht kommt, hat einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Sinnenprüfung. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 10. Dezember 2014 entschieden, wie die Pressestelle des Gerichts mitteilt.

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Vergnügungssteuer für Tantra-Ganzkörpermassage

Vergnügungssteuer für Tantra-Ganzkörpermassage ist rechtmäßig.

„Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist eine „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte). Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014 entschieden. Damit hatte die Berufung der Inhaberin eines Stuttgarter Massage-Studios (Klägerin) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart keinen Erfolg.“

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Juristischer und geschlechtlicher Verkehr

Gedankliche Ergüsse.

Der BGH rechnet die Kenntnis der hohen Versagensquote bei kondomgeschütztem Geschlechtsverkehr dem Allgemeinwissen zu1. Spezialwissen über den Pearl-Index bedarf es vor Eingehung des geschlechtlichen Verkehrs mithin nicht. Dies verwundert in der Draufsicht nicht, schließlich sei die Verkehrsanschauung nur dann eine gefährliche Leerformel, wenn man in ihr ein Reservoir [sic!] fertig bereit liegender Antworten suche2.

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Verwaltungsgericht Gießen fragt sich, ob das Jobcenter eine Behörde sei

Bei Burhoff (blog.strafrecht.jurion.de) fand ich den Hinweis auf dieses Urteil.

Das Verwaltungsgericht Gießen äußerte in seinem Urteil vom 24.02.2014 – 4 K 2911/13.GI „erhebliche Zweifel“ daran, dass eine Einrichtung namens „Jobcenter“ eine Behörde sei.

Das Gericht stellt fest, dass die Amtssprache und Gerichtssprache deutsch sei.