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Der Europäische Gerichtshof zur Bekömmlichkeit von Wein

Deutsches Weintor - bekömmlichDer Europäische Gerichtshof (Dritte Kammer) erließ heute in der Rechtssache C‑544/10

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 23. September 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 23. November 2010, in dem Verfahren Deutsches Weintor eG gegen Land Rheinland-Pfalz sein Urteil, das dem Deutschen Weintor nicht so bekömmlich sein wird. Überraschend ist das Urteil allerdings nicht.

Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden.
Eine solche Bezeichnung, die auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stellt eine bei alkoholischen Getränken verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar.
Das Unionsrecht verbietet für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, also u. a. für Wein, jede „gesundheitsbezogene Angabe“ in der Etikettierung und der Werbung. Aufgrund der mit dem Konsum alkoholischer Getränke zusammenhängenden Gefahren wollte der Unionsgesetzgeber die Gesundheit der Verbraucher schützen, deren Konsumgewohnheiten durch solche Angaben unmittelbar beeinflusst werden können.

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Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden

Nach Ansicht des Generalanwalts Jan Mazák ist es verboten, für einen Wein mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen zu werben.

Worum geht es in dem Rechtsstreit Deutsches Weintor eG ./. Land Rheinland-Pfalz und was hat der EuGH damit zu tun?

Zwischen der Deutschen Weintor eG, einer Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz, und den staatlichen Behörden ist es aufgrund einer Meinungsverschiedenheit zu einem Rechtsstreit gekommen. Die Behörden beanstanden die Verwendung der Bezeichnung „bekömmlich“ für von der Genossenschaft erzeugten Wein. Sie sind der Ansicht, dass diese Bezeichnung in Verbindung mit dem Hinweis auf eine sanfte Säure eine gesundheitsbezogene Angabe und damit verboten sei. Im vorliegenden Fall geht es um den Wein der Rebsorten Dornfelder und grauer/weißer Burgunder, der als „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“ vermarktet wird. Auf dem Etikett wird u. a. angegeben: „Zum milden Genuss wird er durch Anwendung unseres besonderen LO3-Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung“. Die Halsschleife der Weinflaschen trägt den Aufdruck „Edition Mild bekömmlich“. In der Preisliste wird der Wein als „Edition Mild “ sanfte Säure/bekömmlich“ bezeichnet.

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Wein trinken an schönen Orten: Weintor und Wissembourg

Wein trinken an schönen Orten Weintor und WissembourgBild: 25cl.de

Wein trinken an schönen Orten (Wtaso) ist mehr als ein schöner Ort und mehr als Wein. Ist vielmehr Wein und schöner Ort, zu einer Einheit verschmolzen und anschließend absorbiert. An einem schönen Ort mit Freunden, Freude, Geselligkeit, geisthaltigen Unterredungen von Individuen, die zu sich, einander und die Sache an sich finden, ohne sich dabei zu verlieren und die zum Einklang kommen, wobei über die zu trinkenden Weine selbstbewusst diskurriert wird.