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Kein Federweißer aus Tafeltrauben/Zierreben

Da es gut zu unserem Thema „Pflanzungsrechte„, gestern auf dem Vinocamp, passt, die aktuelle Meldunge des VG Trier. Die Keltertrauben und Tafeltrauben sprach ich gestern auch an.

Für Erzeugnisse aus Tafeltrauben/Zierreben dürfen die Begriffe „teilweise gegorener Traubenmost“ bzw. „Federweißer“ nicht verwandt werden, weil die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften des Weinrechts die Verwendung dieser Begriffe nur für Erzeugnisse vorsehen, die aus klassifizierten Keltertrauben hergestellt worden sind. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 29. Februar 2012 entschieden.

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Angebot zum Vinocamp: Rebpflanzungsverbot

Rebstöcke

Mein Angebot zum Vinocamp 2012: Einführung und Diskussion zum Rebpflanzungsverbot (Anbaustopp).

Das ist ein sehr wichtiges, interessantes sowie komplexes Thema. Zudem wird die Diskussion zunehmend emotional geführt. Im Rahmen des Vinocamps sicher eines DER Themen! Das Angebot richtet sich an alle Teilnehmer/innen des Vinocamps. Vorwissen ist nicht notwendig.

Wir werden uns diesen 3 Hauptpunkten widmen:

  1. Die rechtliche Grundlage des Rebpflanzungsverbotes. EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht.
  2. Aktuelle Entwicklung, Ausblick
  3. Diskussion
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E-Bacchus: geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

E-Bacchus Datenbank von in der EU geschützten geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Begriffen.

Europäische Union: Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Statistik: E-Bacchus, Stand 25.01.2012

E-Bacchus ist eine Datenbank, die

  • aus dem Register von in der EU geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates besteht,
  • in der EU geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen von EU-Nichtmitgliedstaaten auf der Grundlage von bilateralen Handelsabkommen über Wein zwischen der EU und den betreffenden EU-Nichtmitgliedstaaten und
  • die in der EU nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates geschützten traditionellen Begriffe enthält.“

Quelle: Europäische Kommission E-Bacchus.

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Weinfälscher an den Pranger

Weingesetz von 1930

Das Weingesetz von 1930 löste seinen Vorgänger von 1909 ab und wurde selbst vom Weingsetzt vom 1.4.1970 abgelöst. Ersteres enthielt eine interessante Vorschrift, die besagte, dass das Gericht anordnen kann, dass die Verurteilung oder der Freispruch von „Weinfälschern“ (Weinpanschern) öffentlich bekanntzumachen ist. Ein Prangerstehen für Weinfälscher. Andererseits aber auch eine Rehabilitierung für zu unrecht Angeschuldigte deren vermeindlich schlechter Ruf sich bis zur Urteilsverkündung bereits ausbreitete. § 29 des Weingesetzes von 1930 besagte:

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Weinland Rhein-Neckar Region

Weingüter in der Metropolregion Rhein-Neckar

In der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar sind 4, in Worten: vier, Weinanbaugebiete beheimatet. Da staunt ihr, was? Überlegt mal, welche das sein können.

Richtig!

  • Baden (drittgrößtes Weinanbaugebiet)
  • Hessische Bergstraße (drittkleinstes Weinanbaugebiet)
  • Pfalz (zweitgrößtes Weinanbaugebiet)
  • Rheinhessen (größtes Weinanbeugebiet)
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Messweinrecht auf dem Handy

Die über den Artikel über die Präsentation Messweinrecht aufgerufene Prezi Präsentation läuft tadellos auf einem Smartphone. „Messweinrecht 2 Go“. 😉

Präsentation Messweinrecht auf dem Handy

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Präsentation Messweinrecht

VinoCamp LogoNach dem Vortrag über

„Messwein / Abendmahlswein juristisch und theologisch betrachtet.
Messwein als Absatzchance für Weinerzeuger?“

wurde ich oft gefragt, ob ich diese Präsentation online stellen kann. Gerne doch! Am 18.06.2011 hielt ich diese Präsentation im Rahmen des VinoCamps Deutschland an der Hochschule Geisenheim. Dem Auditorium vielen Dank für die vielen Reaktionen und die fruchtbaren Rückmeldungen und Gespräche während und nach der Präsentation, das hat mir mit Euch sehr viel Spaß gemacht!

Präsentation

Die Präsentation bietet einen groben Überblick über die rechtliche und theologische Grundlage des Messweins bzw. Abendmahlsweins und zeigt skizziert auf, unter welchen Voraussetzungen Weinerzeuger und Weinhändler ggfls. Messweinlieferant bzw. Abendmahlsweinlieferant werden können. Die Quellen stellte ich bereits hier online: duesiblog.de/Quellennachweise-fuer-Vinocamp-Session-Messwein. Um die Präsentation zu starten, müsst Ihr nur auf den „Play“ Knopf klicken. Im Menü „More“ könnt Ihr die Präsentation im Vollbild öffnen.

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Quellennachweise für Vinocamp Session Messwein

VinoCamp 2011

Quellennachweise für Vinocamp Session „Rechtliche und theologische Grundlage des Messwein. Messwein als Absatz-/Marketingchance?“

Ich stelle Euch hier die Quellen zu diesem komplexen Thema zusammen. Bitte entschuldigt die Form. 😉

Quellen

Dorling Lindersley Verlag GmbH (Hrsg.)
Weine der Welt, Starnberg 2006, S. 15

Welker, Michael
Was geht vor beim Abendmahl, 3. Aufl., Gütersloh 2005, S. 70ff.

Albrecht, Roland
Museum der Unerhörten Dinge, Berlin 2005, S. 88ff.

VELKD (Hrsg.)
Texte aus der VELKD 8/1979, Hannover

EKD (Hrsg.)
Das Abendmahl, Gütersloh 2008, S. 50)

EKD, Church OF England (Hrsg.)
Meißener Erklärung, 1991

EKD (Hrsg.)
Statistiken: http://www.ekd.de/gottesdienst_und_abendmahl.pdf, http://www.ekd.de/statistik/gottesdienst.html

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Todesstrafe für Weinpanscher

Gerüchte und Geschichten über Todesstrafen und deren Vollstreckung für Weinpanscher und Weinfälscher in „Deutschland“ gibt es zu Hauf. Für euch begab ich mich in die Tiefen des Archivs für Rechtsgeschichte und holte einen entsprechenden Text aus dem Soester Stadtbuch aus ungefähr dem Jahre 1350 hervor1. Der Artikel 27 sieht so aus:

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EU-Sanktionen wegen widerrechtlicher Weinanpflanzung rechtens

Weinberg

Die vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verfügten europarechtlichen Sanktionen (Geldbußen von 3.700 EUR und 4.800 EUR) gegen die Gemeinde Großpösna wegen widerrechtlicher Weinanpflanzungen auf ca. 3.000 qm am Störmthaler See sind rechtens. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig entschieden (Az. 5 K 439/09, 5 K 635/10), wie das Gericht per Pressemitteilung bekannt gibt.