Mit Rübenzucker angereicherte Prädikatswein, unrichtige Angaben im Weinbuch und beim AP Antrag, unstimmiger Shikimisäuregehalt und Vanillin. Ein Weinrechtskrimi an der Mosel.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage eines Winzers, der sich gegen die Rücknahme von amtlichen Prüfungsnummern für vier seiner Weine gewandt hat, abgewiesen.
Der Kläger ist Inhaber eines Weingutes, stellt Weine her und vertreibt diese. Er beantragte für vier seiner Weine amtliche Prüfungsnummern. Diese wurden ihm seitens der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erteilt. Nach einer Begutachtung beanstandete das Landesuntersuchungsamt die betreffenden Weine. Daraufhin nahm die Landwirtschaftskammer die amtlichen Prüfungsnummern der vier Weine nach vorheriger Anhörung des Klägers zurück. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage beim Verwaltungsgericht.