„Superior“ schreibt sich zwar in portugiesischer, spanischer und deutscher Sprache identisch, verstößt deshalb aber auf einem deutschsprachigen Weinetikett eines deutschen Weines nicht gegen die europarechtlichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht.
Auf dem vom Kläger, dem Inhaber einer Weingutsverwaltung, verwendeten Etikett eines Weines befindet sich auf der Vorderseite unter anderem die Angabe „Superior“. Im Januar 2014 teilte ihm das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mit, der Begriff „Superior“ sei für bestimmte Weine aus Portugal und Spanien geschützt und dürfe deshalb in Deutschland nicht verwendet werden. Diese Auffassung wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier auf Nachfrage des Klägers bestätigt. Der dagegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Trier statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des beklagten Landes zurück.