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Neue Rebsorten in Baden-Württemberg zugelassen. Badischer Tempranillo.

Reben rot

Zweigelt aus Baden und Tempranillo aus Württemberg! Bald schon können wir in den Genuss dieser für die bestimmten Anbaugebiete Baden und Württemberg neuen Rebsorten kommen.

Neue Rebsorten für Baden und Württemberg

Die Rebsorten Chenin Blanc (B)1, Muscaris (B), Souvignier Gris (G), Frühburgunder (N), Lagrein (N), Tempranillo (N), Zweigelt (N) dürfen nun auch in den bestimmten Anbaugebieten Baden und Württemberg angebaut werden.

Die Weinrechts-Durchführungsverordnung Baden-Württemberg ist aktualisiert, die BLE hat den Antrag auf Änderung einer Ursprungsbezeichnung eingereicht und das Landesministerium hat die Produktspezifikation für die geschützten Ursprungsbezeichnungen Baden und Württemberg ergänzt. Nun ist der Weg für die neuen Rebsorten Chenin Blanc, Muscaris, Souvignier Gris, Frühburgunder, Lagrein, Tempranillo und Zweigelt frei.

Hintergrund

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt in Ihrer Bekanntmachung Nr. 04/16/51 über einen Antrag auf Änderung einer eingetragenen geschützten geografischen Bezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 “ Geschützte Ursprungsbezeichnung Baden “ die Änderung bekannt.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

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1 B = Blanc (Weiß), N = Noir (Schwarz), G = Gris (Grau)

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!