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Rechtliche Grundlage des Eisweins

Eiswein WeinrechtIce wine grapes“ by Dominic Rivard from Bangkok, Thailand – icewine grapes3. Licensed under CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons

Wohl dem Weinerzeuger, der mutig Trauben am Stock hängen ließ und sich nun auf Eiswein freuen darf. Seit 1982 ist der „Eiswein“ nach dem Weingesetz ein eigenständiger Prädikatswein. Und seine rechtlichen Voraussetzungen klären wir nun.

Voraussetzungen für Eiswein

Gefrorene Trauben
Die rechtliche Grundlage für den Eiswein finden wir im Weinrecht im § 20 Abs. 2 Nr. 5 WeinG. Für Eiswein ist bestimmt, dass die verwendeten Weintrauben bei ihrer Lese und Kelterung gefroren sein müssen. Das OVG Rheinland-Pfalz führt dazu aus (07.05.2014 – 8 A 10489/13.OVG) „Die Zuerkennung des Prädikats Eiswein setzt eine Konzentrierung der Inhaltsstoffe der verwendeten Weintrauben voraus, die zumindest wesentlich, also zum deutlich überwiegenden Teil, auf ihrem Gefrieren beruht. Ein derartiges Gefrieren erfordert bei gesunden Weintrauben eine Mindesttemperatur von – 7 Grad Celsius über einen längeren Zeitraum von annähernd 10 bis 12 Stunden.“

Pädikatsvoraussetzungen
Zudem muss ein Eiswein die für dieses Prädikat typischen Bewertungsmerkmale ausweisen (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WeinG). Hinsichtliches des natürlichen Mindestalkoholgehaltes ist Eiswein der Beerenauslese gleichgestellt. Für Baden-Württemberg gilt je nach Gebiet 17,5 % vol/124 ° Oe bzw. 18,1 % vol/128 °Oe (§ 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe e WeinG in Verbindung mit Anlage 3 WeinRDV BW).

Nationales Recht
Schön ist, dass für diese nationalen Prädikatsstufe(n) nationales Recht gilt. Dies ergibt sich gemeinschaftsrechtlich aus Art. 48 der Verordnung (EG) 607/2009 in Verbindung mit Art. 24 und 29 der Verordnung (EG) 753/2002 in Verbindung mit Anhang VII Abschnitt A Nr. 2 Buchstabe c 4. Untergedankenstrich der Verordnung (EG) 1493/1999. Wie mit den vom nationalen Recht abweichenden materiellrechtlichen Bestimmungen gemäß E-Bacchus umzugehen ist, ist ein anderes Thema…

Wer jetzt keine Lust auf Eiswein hat? Wohl bekomm’s!

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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