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Jurablog Straßenverkehrsrecht

Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

26.02.2012 ACHTUNG!
Das Punktesystem soll neu geregelt werden. Die Eckpunkte zur Neuregelung des Punktesystems sind den Seiten des BMVBS zu entnehmen: bmvbs.de/goto?id=79750
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Zu dem Artikel über Bußgeldrechner und Ordnungswidrigkeiten möchte ich noch kurz etwas über das Bonuspunkteprogramm des Kraftfahrtbundesamtes als Reaktion auf elas Kommentar ergänzen. (Folgendes ohne Berücksichtigung von Sonderregelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe.)

Wo ist das Verkehrszentralregister geregelt?
Im Abschnitt IV des Straßenverkehrsgesetzes ist das Verkehrszentralregister geregelt und im § 29 StVG stehen die Fristen, zu welchen Einträge getilgt werden.

Wann verfallen die Punkte?
„Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.“ Genauer steht es auf den Seiten des KBA. Eine Ordnungswidrigkeit wird nach zwei Jahren (ohne weiteren Verstoß, der zur Eintragung kam) getilgt. Allerdings wird eine Eintragung gemäß Absatz 7 nach Eintritt der Tilgungsreife erst zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Tilgung und Löschung sind also abstrahiert zu betrachten. Weiteres zur Überliegefrist kann man beim KBA nachlesen. Der ADAC hat das nicht unkomplizierte Bonuspunkteprogramm oberflächlich, aber auch leicht verständlich zusammengefasst.

Wie kann ich meine emsig gesammelten Punkte einlösen?
Fußbälle, Baseballkappen und Badehandtücher bekommt man zwar nicht vom Kraftfahrtbundesamt, einen Teil seiner Punkte kann man dennoch wieder zurückgeben:Bei jedem Bonuspunkteprogramm sollte man das Kleingedruckte mit gesteigerter Aufmerksamkeit studieren. So auch u.a. den § 4 StVG mit immerhin 11 Absätzen und darunter noch einigen Unterpunkten. Bekannt sein sollte, dass die Fahrerlaubnisbehörde (Rennleitung) ab 18 oder mehr Punkten, eingetragen im Schwarzen Buch von Flensburg, einen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstuft und nach § 4 III 3 StVG die Fahrerlaubnis entzieht.

§ 4 IV StVG „Nehmen Fahrerlaubnisinhaber vor Erreichen von 14 Punkten an einem Aufbauseminar teil und legen sie hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars eine Bescheinigung vor, so werden ihnen bei einem Stand von nicht mehr als acht Punkten vier Punkte, bei einem Stand von neun bis 13 Punkten zwei Punkte abgezogen. Hat der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und legt er hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden zwei Punkte abgezogen; […]“

Zusammenfassung:
Besucht man mit bis zu 8 Punkten ein Aufbauseminar, bekommt man 4 Punkte gutgeschrieben.
Zwischen 9 und 13 Punkten bekommt man 2 gutgeschrieben.
Ab 14 Punkte wird der Besuch des Aufbauseminars zur Pflicht, hierfür werden keine Punkte gutgeschrieben.
Ab 14 bekommt man zwei Punkte gutgeschrieben, wenn man vor dem Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt. Kundenorientiert, wie es nun mal ist, stellt das Kraftfahrtbundesamt eine beschauliche Grafik zu seinem Bonuspunkteprogramm zur Verfügung.

Schlussbestimmungen des § 4 IV StVG: ein allgemeines Aufbauseminar kann nur alle 5 Jahre zum Punkteabbau angerechnet werden und zur „Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich.“ Ein negativer Kontostand kann nicht erzielt werden.

Die härteste Düsiblogredaktion der Welt wünscht ihren Leserinnen und Lesern eine gute Fahrt und

stay blogged. 😎

26.02.2012 ACHTUNG!
Das Punktesystem soll neu geregelt werden. Die Eckpunkte zur Neuregelung des Punktesystems sind den Seiten des BMVBS zu entnehmen: bmvbs.de/goto?id=79750

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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