Hin und wieder schreibe ich einen Artikel bei Wikipedia oder bearbeite einen, den ich gerade gelesen habe. Heute schaute ich, ob es einen Eintrag zu „Antichrese“ gibt. Da es keinen gab, habe ich ihn erstellt. Die Textformatierung Wikipedias ist äußerst gewöhnungsbedürftig. Ich denke findige Wikipedianer (nennen die sich so?) werden den Text evtl. noch verschönern, das haben sie z.B. auch bei meinen Artikeln zum Verbrauchervertrag, Colorkey, Misericordias Domini und was weiß ich wo noch gemacht, das ist das Gute an Wikipedia. Dass jemand meine Beschreibung zu Ratio legis, die ich zunächst unter dem Artikel zu Ratio einstellte dort einfach entfernte und in einem neuen Artikel einpflegte, ohne mir Bescheid zu geben, finde ich wenig erfreulich, das ist das Schlechte an Wikipedia.
Hier nun der Artikel:
Antichrese (griech. – lat.: Gegengebrauch) beschreibt im Pfandrecht die Überlassung der Pfandnutzung an den Gläubiger, d.h. es ist die Kombination von Nutzungs- und Verwertungsrecht. Antichrese wird auch Nutzungspfand genannt. Das Nutzungspfand für bewegliche Sachen ist im BGB geregelt.
Das Nutzungspfand kann vertraglich vereinbart werden, siehe § 1213 Abs. 1 BGB:
„Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen.“
Und das Nutzungspfand kann Kraft Gesetz entstehen, § 1213 Abs. 2 BGB:
„Ist eine von Natur fruchttragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Pfandgläubiger zum Fruchtbezug berechtigt sein soll.“