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Sperma = Sache ?

Für den kleinen Bildungshunger zwischendurch.

Wenn ich Sperma aufbewahren lasse und dieser dann unbrauchbar gemacht wird, handelt es sich hierbei um eine Eigentumsverletzung, oder um eine Körperverletzung?

Personen und ihre lebende Körper sind keine Sachen, darüber sind wir uns einig (keine Sacheigenschaft, vgl. Menschenwürde). Hier ist das Persönlichkeitsrecht einschlägig. Verselbstständigte Körperteile können allerdings als (bewegliche) Sachen Eigentumsobjekte sein. Beispiele gefällig? Bitte: abgeschnittene Haare, gespendetes Blut, gezogene Zähne, Samen. Hier weicht das Persönlichkeitsrecht erst, wenn derjenige, von welchem der Körperteil stammt, diesen in den Verkehr entlassen möchte.

Beispiel: Ein Patient, der nach einer anstehenden Operation zeugungsunfähig werden wird, lässt Samen vor der OP konservieren. Wird dieser Samen z.B. während der Aufbewahrung biologisch inaktiviert, liegt hier Körperverletzung und keine Eigentumsverletzung vor (extrakorporale Schädigung). (s.a. BGH BJW 1994, 127).

Wird ein Teil vom lebendem Körper abgetrennt, findet § 953 BGB analoge Anwendung, d.h. das Eigentum steht ipso facto dem Träger des Körperteils zu; diese Meinung ist in der Rechtswissenschaft nicht unumstritten. Eine andere Ansicht geht vom privilegierten Aneignungsrecht des vormaligen Trägers gem. § 958 Abs. 2 aus. Eine ganz andere Meinung sieht u. U. auch hier eine Überlagerung des Persönlichkeitsrecht. Die Abgrenzung ist höchst schwierig und soll hier nicht weiter erörtert werden.

Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt.

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