Mit dem 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket), das seit Anfang April erhältlich ist und ab 1. Mai 2023 gelten soll, soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit vereinfacht werden. Ein genialer Gedanke. Knapp 200 Jahre irre und wirre Tarife und Tarifgrenzen, Waben, Zonen, Kreise, Abschnitte Verkehrsverbünde et cetera, schrecken Ungeübte davon ab, mit „Öffis“ zu fahren. Das alles soll bald endlich (künstlich) userfreundlich werden. Wirklich?
Was den meisten klar ist
Das 49-Euro-Ticket gilt
- NICHT in Fernverkehrs-Zügen wie ICE, IC oder EC.
- Es gilt: bundesweit in allen Zügen des SPNV und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
- Dazu zählen unter anderem U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie Regionalzüge, wie Interregio Express (IRE), Regional Express (RE), Regionalbahn (R)).
So einfach? So genial?
Denkste!
„Natürlich“ gibt es Regionalverkehrslinien, die von der „DB Fernverkehr“ betrieben werden. Wie zum Beispiel RE 52432. In solchen Linien gilt (Stand 06.04.2023) das „Deutschlandticket“ nicht. Der Kundschaft obliegt zu wissen, wer welchen Regionalzug betreibt. Und wann ein Regionalzug im Sinne des Deutschlandtickets doch kein Regionalzug ist.
Stay blogged. 😎
Dein Matthias Düsi