In Kürze, da es aktuell so gut zusammen passt, zwei Meldungen:
1.
„Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: „Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt.“ via bmelv.de/…/Pressemitteilungen/2011/010-Pfaelzischer-Weinbautag
2. (via winzerblog.de/Twitter)
Hotelier muss Hobbyrebanlage melden. Via Ärger um Deutschlands höchsten Weinberg, 19.01.2010 Allgäu Rundschau.
Worum geht es hier grob rechtlich? Wie ist die rechliche Grundlage?
Neuanpflanzungen von Weinreben sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für die Mitgliedsstaaten der EU gilt vorrübergehendes Rebpflanzungsverbot bis 31. Dezember 2015.
Unbeschadet des Artikels 120a Absätze 1 bis 6, insbesondere Absatz 4, ist die Bepflanzung von Rebflächen mit gemäß Artikel 120a Absatz 2 zu klassifizierenden Keltertraubensorten verboten.
Artikel 85g, nachträglich eingeführt von Verordnung (EG) Nr. 491/2009 in Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.
Achtung! Online ist auf diversen Seiten zu lesen, dass es sich hierbei um den Artikel 85g der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 handle. Die Verordnung ist nie verlinkt. Im originalen Dokument gibt es diesen Artikel auch nicht. Der Abschnitt IVa (Art. 85a“85x) wurden aber erst mWv 1.8.2009 durch Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. Nr. L 154 S. 1) eingeführt.
Artikel 85g der Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 31.12.2015. Allerdings können die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 85g Absatz 5 beschließen, das Verbot gemäß Absatz 1, also das vorübergehende Rebpflanzungsverbot, in ihrem Hoheitsgebiet oder Teilen davon längstens bis 31. Dezember 2018 aufrechtzuerhalten.
Was ist mit dem Hotelier und seiner Hobbyrebanlage?
So genannte Hobbyweinberge sind nicht genehmigungspflichtig. Allerdings müssen diese gemeldet werden.
Die Genehmigung für eine Neuanpflanzung ist nicht erforderlich für nicht weinbergmäßig bepflanzte Flächen, wenn sie zusammen mit anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten nicht größer als ein Ar sind und nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit einer weinbergmäßig bepflanzten Fläche stehen.
§ 3 III Weinverordnung (zu § 7 II Nr. 1 u. 3 Weingesetz).
So, nun habe ich euch eine Pressemeldung eines Ministeriums, einen Zeitungsartikel, den ich auf Twitter verlinkt sah und eine PC Spieleankündigung, die ich auf Facebook las, verbloggt und deren rechtlichen Zusammenhang grob dargelegt. Klassisches Crossblogging im weiten Sinne.
Aktualisierung: 26.01.2011
Wie ich eben via Twitter von Würtz und Winzerblog gelesen habe, ist Michael Willkomm heute bei Würtz im Interview zum Thema Anbaustopp.
betr. Anbaustop! RT @Wuertz: M. Willkomm, Inhaber der größten Weinkellerei Deutschlands im Interview http://bit.ly/hwfHtO
AKTUALISIERUNGEN
Es folgen Aktualisierungen mit verschiedenen Meldungen zu diesem Thema.
Aktualisierung: 01.02.2011
Österreich will Pflanzungsrechte für 110 Hektar aus seiner regionalen Reserve an die Winzer vergeben
Auf die Tagesordnung der 879. Sitzung des Bundesrates, am Freitag, dem 11. Februar 2011, brachten die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern den Antrag auf Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden
Pflanzungsrechtregelung im Weinbau ein.
Dem Antrag nach soll der Bundesrat sollte unter anderem beschließen
„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung
gegenüber der Europäischen Kommission frühzeitig folgende Positionen einzunehmen:
- Die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung soll auf den 31.12.2025 verlängert werden.
- Die Ausgestaltung der Anbauregeln ist den Mitgliedstaaten zu übertragen. Qualitätsweinregionen sollen die Möglichkeit haben, über diesen Zeitpunkt hinaus am Anbaustopp festzuhalten.“
–> Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt
–> Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz
Aktualisierung: 20.02.2011
Das Plenarprotokoll der 879. Sitzung des Bundesrates ist nun online.
Zum Tagesordnungspunkt 20, „Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau “ Antrag der Länder Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR “ (Drucksache 42/11)“, trägt Herr Minister Professor Dr. Reinhart (Baden-Württemberg) u. a. vor, dass mit „der Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten auf andere für den Weinbau geeignete Standorte oder der Schaffung nationaler bzw. regionaler Pflanzrechtsreserven […] betrieblich und regional ausreichend Flexibilität zur Weiterentwicklung der Betriebe und Weinbaustrukturen gegeben“ sind. In Baden-Württemberg würde, zum Schutz der Steillagen, ein Übertragung von Pflanzrechten von Steillagen in Flachlagen ausgeschlossen. Dem Weinbau in Hang- und Steillagen misst nicht nur er eine zentrale Rolle bei. Die Rodungsmaßnahmen stünden im Gegensatz zu einer Umkehr vom Anbaustopp. Mehr ab Seite 14 des Protokolls.
Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hebt unter anderem die Steillagen ebenfalls als bedeutsam hervor. Laut Klöckner hat die Bundeskanzlerin „bei der Intervitis in Stuttgart erklärt, dass sie Mehrheiten zu finden versucht.“ Weiter habe Frankreichs Präsident Sarkozy „schon zugesagt, gemeinsam mit der Kanzlerin zu kämpfen.“
Präsidentin Hannelore Kraft weist „die Vorlage dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union “ federführend “ und dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz “ mitberatend “ zu.“
Aktualisierung: 23.03.2011 + 10.04.2011
„Im Weinkrieg am Störmthaler See beugt sich die Gemeinde Großpösna dem Amtsschimmel und lässt den Großteil der erst 2008 angepflanzten 1300 Reben roden. Mit der Aktion soll am Uferhang Platz geschaffen werden – für neue, diesmal gesetzeskonforme Weinstöcke.“
Mehr: sz-online.de/…/Hobbywinzer_roden_alte_Reben_und_pflanzen_1_776_neue
Die Gemeinde Großpösna rodet, muss 8.500 € Strafe zahlen und verkauft die Rebstöcke. Bericht und Videobeitrag unter: mdr.de/sachsen/leipzig/8448951.html
Aktualisierung: 04.05.2011
1. Update zum Hobbyweinberg oben und Armin Gross (via 25cl.de)
Zwei Hoteliers gründen Winzergemeinschaft Oberallgäu
2. Update
„Staatssekretärin vertritt Baden-Württemberg bei Vollversammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) in Toledo/Spanien
Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: „Mit gemeinsamer Kraft das Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen erhalten“
Europäische Weinbauregionen sprechen sich für Weiterführung des Anbaustopps im Weinbau und Unterstützung des Steillagenweinbaus aus“
Mehr: Staatssekretärin vertritt Baden Württemberg bei Vollversammlung der Europäischen Weinbauregionen AREV in Toledo Spanien
Aktualisierung: 09.07.2011
Die Hessische Staatsweingüter GmbH, die das größte deutsche Weingut sind, beantragten beim Weinbauamt in Eltville neue Pflanzrechte. Damit möchten sie ca. neun Hektar Ackerland der Staatsdomäne Steinheimer Hof in Weinbergsgelände umwandeln. Damit wäre bereits 2015 der erste Ertrag zu erwarten. Die Lage ist der „Wallufer Vitusberg“. Dies berichtet der Wiesbadener Kurier: wiesbadener-kurier.de/region/rheingau/eltville/10928580.htm.
Aktualisierung: 13.11.2011
„Die CDU-Landtagsfraktion wird die Weinwirtschaft in ihrer Forderung nach Verlängerung des Anbaustopps unterstützen. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Paul Locherer, sagte das beim Treffen mit Verbandsvertretern und Winzern … in der Winzergenossenschaft Königschaffhausen.“ badische-zeitung.de/endingen/es-geht-um-die-kulturlandschaft
„Es lohnt sich, eine vernünftige Diskussion anzustoßen und sich den Argumenten der EU-Kommission zur Aufhebung der Pflanzungsrechtregelung nicht von vornherein zu verschließen, bevor sich der deutsche Weinbau Restriktionen auferlegt, die bei uns eine zukunftsorientierte Entwicklung blockieren und den Erzeugern in anderen Weinerzeugerländern auch künftig eine flexible Anwendung der Vorschriften ermöglicht.“ So das Fazit des Bundesverbandes der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e.V. in seiner Erklärung zu dem Thema Rebflanzungsverbot in der EU.
Aktualisierung: 17.11.2011
„Mit Sorge waren die Weinbauern zu der Veranstaltung über „die EU-Weinmarktreform und ihre Folgen für Südbaden“ in der Bezirkskellerei gegangen, doch mit Zuversicht kehrten sie nach Hause zurück. Der EU-Agrarexperte Herbert Dorfmann hatte deutlich gemacht, dass das von ihnen gefürchtete Aufheben des Anbaustopps für neue Reben nicht nur von Deutschland, sondern von allen weinbautreibenden EU-Staaten abgelehnt wird und die Chancen gut stehen, dass die Aufhebung nicht wie geplant 2015 umgesetzt wird. […]“ Schreibt die Badische Zeitung heute.
Aktualisierung: 23.01.2012
Wie wird das Thema Anbaustopp in Österreich gesehen?
wirtschaftsblatt.at/…/weinbauern-wollen-liberalisierung-des-weinanbaus-verhindern
kurier.at/…/gefahr-fuer-das-weinland-oesterreich
Wieder Deutschland:
Mittelrhein: Winzer wollen Steillagen schützen
Aktualisierung: 28.03.2012
„Auf Initiative der Abgeordneten des Europaparlaments Astrid Lulling (LU) und Michel Dantin (FR) fand am 19. März in Brüssel eine große Debatte zugunsten der Beibehaltung der Bepflanzungsrechte für Wein statt, die neun europäische Landwirtschaftsminister (Deutschland, Österreich, Frankreich, Finnland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Malta, Rumänien) und etwa 350 politische Vertreter und Fachleute unterschiedlicher politischer Horizonte zusammengeführt hat, die sich gegen die Liberalisierung dieser Rechte ausgesprochen haben, die für 2016 im Zuge der Reform der GMO für Wein aus dem Jahre 2008 geplant ist. “ Mehr: http://www.arev.org/spip.php?article2261
Studie über die Auswirkungen der Liberalisierung der Pflanzrechte im Weinbau
Aktualisierung: 10.05.2012
- Experten diskutieren über die Rolle von Markt und Staat bei der Weingesetzreform
„Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anhörung) – 09.05.2012
Berlin: (hib/EIS) Hilfe zur Selbsthilfe ist notwendig, wenn auch in Zukunft Wein auf Steillagen in Deutschland angebaut werden soll. „Das ist allerdings eine Frage, die von einer Änderung des Weingesetzes unabhängig betrachtet werden muss“, sagte Dieter Hoffmann von der Forschungsanstalt Geisenheim in einer öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am Mittwochmorgen zum Thema Weingesetz-Reform und Auswirkungen auf die deutsche Weinwirtschaft.“
Mehr in der Pressemitteilung des Bundestages. - „Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den vom Bundesagrarministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen.“ – agrarheute.com (via wuertz-wein.de/wordpress/2012/05/10/lesetipp-fur-winzer/)
- Podcast in der ARD Mediathek zum Weinrecht und Weinbezeichnungsrecht.
Aktualisierung: 23.05.2012
Aktualisierung: 23.05.2012
- Baden online: »Der Fall des Anbaustopps ist nicht nur ein Thema, das die Winzer umtreiben sollte.« Der EU-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) ist optimistisch, dass er beibehalten wird.
- Wiesbadener Tagblatt: PFLANZRECHTE Rheingauer sind zuversichtlich, dass Beschränkung in der EU erhalten bleibt
Aktualisierung: 20.08.2012
- PM 159/2012 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Weinbauminister Alexander Bonde Landesregierung setzt sich auf allen Ebenen für den Erhalt des Anbaustopps ein
- Badische Zeitung, 23.07.2012 Durbach: Winzer-Demo gegen Aufhebung des Anbaustopps
- proplanta, 30.07.2012: „Baden-Württemberg stünden im Zeitraum 2009 bis 2013 insgesamt rund 43 Millionen Euro EU-Mittel zur Förderung des Weinbaus zur Verfügung. Davon würden rund 65 Prozent für Investitionsförderung Kellerwirtschaft sowie Fusionen/Kooperationen und 35 Prozent für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen eingesetzt.“ Baden-Württemberg setzt sich massiv für die Aufrechterhaltung des Anbaustopps für Reben ein
- Südwest Presse, 04.08.2012: Gerücht, dass die EU-Kommission den Anbaustopp verlängern würde: Rettungskonzept trägt erste Früchte
- Zahlen zum Anbaustopp auf wuertz-wein.de
Aktualisierung: 12.10.2012
- bonvinitas.com/blog/…/anbaustopp-ja-oder-nein-besser-sich-darauf-einstellen-als-auf-wunder-hoffen
- wuertz-wein.de/…/prof-dr-marc-dresler-im-gesprach/
- willisweinidee.com/…/anbaustopp-vor-der-entscheidung
- bionews24.de/eu-will-anbaustopp-fur-reben-aufheben-gefahr-fur-den-bio-weinbau?
- PM: Land Baden-Württemberg hält an konsequenter Beibehaltung des Anbaustopps fest
- PM: Bonde setzt sich bei politischen Gesprächen in Brüssel massiv für eine Verlängerung des Anbaustopps für Reben ein
Aktualisierung: 07.12.2012
Aktualisierung: 15.01.2013
- Anbaustopp Weinreben: ,,Expertengruppe Wein“ präsentiert Abschlusspapier, PM Landratsamt Ortenaukreis, 11.01.2013
- Die EU bestimmt, wo Wein wächst (veröffentlicht am Do, 10. Januar 2013 auf badische-zeitung.de): „Tatsächlich ist die Rebfläche in der EU zwischen 2008 und 2011 um 262 000 auf 3,53 Millionen Hektar zurückgegangen, wobei für rund 175 000 Hektar Prämien (1,1 Milliarden Euro) für die endgültige Aufgabe des Weinbaus bezahlt wurden. Das Pflanzrechtspotenzial von gut 300 000 Hektar ist derzeit ungenutzt und die EU hat bisher jährlich zwischen 500 und 800 Millionen Euro dafür ausgegeben, Wein, der keinen Absatz findet, zu destillieren. Die Ursache ist ein rückläufiger Weinkonsum, EU-weit sinkt er jährlich um rund 75 Millionen Liter. Das sind drei Viertel einer badischen Jahresernte. „
- Weinbaupräsident fordert von Winzergenossenschaften mehr Einsatz (veröffentlicht am Di, 08. Januar 2013 17:40 Uhr auf badische-zeitung.de)
- IHK Trier appelliert an Weinbranche, stärker auf Marktmechanismen zu vertrauen. „High-Level-Group für Wein“ befürwortet Systemwechsel beim Rebenanbau (veröffentlicht am 04. Januar 2013 eifelzeitung.de)
- Die Zukunft des Weinbaus vor dem Europäischen Ministerrat: Die AREV bleibt gegenüber den Vorschlägen der Kommission wachsam.
- Ludwig-Windthorst-Schule (Bistum Hildesheim) will Messwein anbauen (Mehr zum Thema Messwein)
Aktualisierung: 08.03.2013
- Staatsweingut Meersburg fürchtet Qualitätsverlust
- Bangen um den Anbaustopp: Vaihinger Kreiszeitung
- Große Hoffnung in Anbaustopp: Südwest Presse
- Weinbauverband Württemberg hält an Anbaustopp fest: fnweb
- Anbaustopp – Fluch oder Segen: rheingauzweinull.de
- Pfälzische Weinbautage 2013: Anbaustopp und EU-Weinbaupolitik: weinbau-oenologie.de
Aktualisierung: 16.03.2013
Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung vom 13.03.2013 zugestimmt, dass die aktuell gültigen Pflanzenrechtsregelungen bis mindesten 2030 erhalten bleiben sollen.
Wer es im Detail nachlesen möchte, das ist etwas kompliziert:
Unter dem Tagesordnungspunkt „Beschluss zur Erteilung eines Mandats für die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung „Einheitliche GMO“) – 2011/0281(COD)“ wurde unter anderem der Änderungsantrag 49 gestellt, der einen neuen Artikel 82 a in die zu verabschiedende Verordnung aufnehmen soll, der lautet: „Aus wirtschaftlichen, sozialen und Umweltgründen sowie aus Gründen der Raumordnung in den ländlichen Gebieten mit Weinbautradition sollte “ über die Anforderungen hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Kontrolle, der Vielfalt, des Rufes und der Qualität der europäischen Weinbauerzeugnisse hinaus “ das derzeitige System der Pflanzungsrechte im Weinsektor bis mindestens 2030 beibehalten werden.“
Das Parlament stimmte diesem Antrag zu. Nun bleibt abzuwarten, wie sich Rat und Kommission verhalten werden und ob sie dieser Fortführung von dramatischer Rechtebeschneidung zustimmen werden.
Abstimmungsergebnisse:
- Entschließungsantrag
- Abstimmungsergebnisse (der gesamten Sitzung) als PDF.
- Namentliche Abstimmung (der gesamten Sitzung) als PDF.
- –> Sucht nach dem Dokument B7-0080/2013 und dem Änderungsantrag Nr. 49.
- Verfahrensdatei RSP
Aktualisierung: 13.06.2013
–> Dass einzelne Staaten über die nationale Verlängerung des Anbaustopps entscheiden könnten, wäre das Schlimmste, was passieren könnte. Dass Rüdlin das gut heißt sagt viel aus.
Aktualisierung: 02.07.2013
„EU Landwirtschaftsmnister diskutieren unter anderem über den Anbaustopp für Weinreben“: SWR Studio Trier – das Thema des Tages, 24.6.2013
Stay blogged. 😎
Euer Matthias
Weiterführende Links:
lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17182/
Auszugsweises Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit von Weinbau auf gemeindliche Initiative