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Hobbyweinberg und der Mythos der 99 Rebstöcke

Weintrauben
Widmen wir uns dem schönen Thema „Hobbyweinberg“. Was ist ein sogenannter Hobbyweinberg? Warum benötigt man dieses Institut überhaupt und was ist mit diesen 99 Rebstöcken los?

Warum ist ein „Hobbyweinberg“ überhaupt wichtig?

Gemäß Art. 85g der Verordnung (EG) 1234/2007 ist die Neuanpflanzung von klassifizierten Keltertraubensorten verboten.

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Deutsches Weinanbaugebiet, bestimmte Anbaugebiete

Rebstöcke
Klassisches Crossblogging: Julia startete eine Serie zu den „deutschen Weinbauregionen„. Besonderheiten wie Bodenbeschaffenheit und Klimabedingungen der Weinbaugebiete sind interessant. Doch wie ist die rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete? Wieso darf wo überhaupt Wein angebaut werden? Betrachten wir uns zusammen das Thema „Rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete“ skizziert. Dieses Mal begnügen wir uns mit der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Darstellung und lassen das Gemeinschaftsrecht außen vor.

Exkurs:
Das Thema Weinanbau ist immer mit dem Thema Rebpflanzungsverbot verbunden. Generell gilt in der EU ein vorübergehendes Rebpflanzungsverbot bis 31. Dezember 2015, Ausnahmen gelten nur für Flächen mit Pflanzrechten. Aktuell scheint die Katastrophe wahr zu werden, dass das schon viel zu lange andauernde „Vorübergehend“ erneut verlängert wird. Unter dem Stichwort Rebpflanzungsverbot bekommt Ihr fortlaufend aktuelle Informationen im Düsiblog.

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Rechtliche Grundlage der Liebfrauenmilch

Im Rahmen unserer Milch-Trologie heiße ich Euch herzlich zu unserem rechtlichen Grundriss zur „Liebfrauenmilch“ willkommen und wünsche Euch viel Spaß mit dem folgenden Artikel.

Was ist Liebfrauenmilch?

Müller-ThurgauLiebfrauenmilch bzw. Liebfraumilch ist lieblicher weißer Qualitätswein der bestimmten deutschen Anbaugebiete Nahe, Pfalz, Rheingau und Rheinhessen (mittelbare Herkunftsangabe). Liebfrauenmilch ist ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Ihren Ursprung hat die Liebfrauenmilch in den Weinbergen der Liebfrauenkirche in Worms (Rheinhessen).

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Rebpflanzungsverbot und Hobbyweinberg

Der Artikel wird unten fortlaufend ergänzt. Zur letzten AKTUALISIERUNG
Artikel vom Juni 2013 speziell zur rechtlichen Grundlage des Hobbyweinbergs: Hobbyweinberg und der Mythos der 99 Rebstöcke

Weinberg

In Kürze, da es aktuell so gut zusammen passt, zwei Meldungen:

1.
„Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: „Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt.“ via bmelv.de/…/Pressemitteilungen/2011/010-Pfaelzischer-Weinbautag

2. (via winzerblog.de/Twitter)
Hotelier muss Hobbyrebanlage melden. Via Ärger um Deutschlands höchsten Weinberg, 19.01.2010 Allgäu Rundschau.