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ÖPNV Länder-Tickets. Gewollt und nicht gekonnt.

Aus der Reihe, wie zwinge ich Leute zum Autofahren.

Im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) liegen drei Bundesländer: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Jeweils anteilig. Für diese drei Länder gibt es jeweils sogenannte „Länder-Tickets“. Eine gute Idee, könnte man leichtgläubig irren. Länder-Ticket kaufen, einsteigen, losfahren? Eher nicht!

Zu viele Ausnahmen und zu viele offene Fragen. Ganz ehrlich, bis ins Detail verstehe ich nicht jede Regel und jede Ausnahme.

I. Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket

Regel:

Das Ticket gilt in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Ausnahmen:

  1. Zudem auch in Baden-Württemberg auf den Strecken:
  • Mannheim – Schwetzingen – Karlsruhe
  • Germersheim – Graben-Neudorf
  • Wörth – Karlsruhe

2. Gilt nicht in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes. Es obliegt den Reisenden zu wissen und zu unterscheiden, welche Gesellschaft welches Verkehrsmittel betreibt.

II. Hessenticket

Regel:

Das Ticket gilt in Bundesland Hessen.

Ausnahmen:

Spätestens hier steigt man doch freiwillig ins Auto!

  • In einigen Waben (65, 107, 43) auch in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und manchmal auch in Fahrzeugen des VRN. (Wie, wann wo und zu welcher Mondphase das Ticket Gültigkeit im VRN hat, habe ich nicht verstanden?!)
  • In bestimmten Gemeinden und bestimmten Linien auch in Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

III. Baden-Württemberg-Ticket

Regel:

  • Gilt im Bundesland Baden-Württemberg.
  • In allen Regional- und Nahverkehrszügen.
  • In allen Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen.
  • In allen Verkehrsverbünde in ganz Baden-Württemberg.

Ausnahme:

In Übergangsbereichen/Linien auch in Rheinland-Pfalz und Bayern.

Bei all dem Wirrwarr gefällt mir die Baden-Württemberg-Regelung am besten.

Stay blogged. 😎

Dein Matthias Düsi

Der Artikel ist aus der Reihe „ÖPNV, wieso wird es so kompliziert gemacht?“: