Aus der Reihe, wie zwinge ich Leute zum Autofahren.
Im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) liegen drei Bundesländer: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Jeweils anteilig. Für diese drei Länder gibt es jeweils sogenannte „Länder-Tickets“. Eine gute Idee, könnte man leichtgläubig irren. Länder-Ticket kaufen, einsteigen, losfahren? Eher nicht!
Zu viele Ausnahmen und zu viele offene Fragen. Ganz ehrlich, bis ins Detail verstehe ich nicht jede Regel und jede Ausnahme.
I. Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket
Regel:
Das Ticket gilt in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Ausnahmen:
- Zudem auch in Baden-Württemberg auf den Strecken:
- Mannheim – Schwetzingen – Karlsruhe
- Germersheim – Graben-Neudorf
- Wörth – Karlsruhe
2. Gilt nicht in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes. Es obliegt den Reisenden zu wissen und zu unterscheiden, welche Gesellschaft welches Verkehrsmittel betreibt.
II. Hessenticket
Regel:
Das Ticket gilt in Bundesland Hessen.
Ausnahmen:
Spätestens hier steigt man doch freiwillig ins Auto!
- In einigen Waben (65, 107, 43) auch in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und manchmal auch in Fahrzeugen des VRN. (Wie, wann wo und zu welcher Mondphase das Ticket Gültigkeit im VRN hat, habe ich nicht verstanden?!)
- In bestimmten Gemeinden und bestimmten Linien auch in Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
III. Baden-Württemberg-Ticket
Regel:
- Gilt im Bundesland Baden-Württemberg.
- In allen Regional- und Nahverkehrszügen.
- In allen Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen.
- In allen Verkehrsverbünde in ganz Baden-Württemberg.
Ausnahme:
In Übergangsbereichen/Linien auch in Rheinland-Pfalz und Bayern.
Bei all dem Wirrwarr gefällt mir die Baden-Württemberg-Regelung am besten.
Stay blogged. 😎
Dein Matthias Düsi