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Fastnacht
Fasching
Karneval
Rosenmontag
eine Menge interessanter Urteile. Die Verschlagwortung deckt in der Regel alle Synonyme Fastnachts ab.
Ein aktuelles Urteil Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.01.2011 – 123 C 254/10:
„Rosenmontagszug: Kein Schmerzensgeld bei Treffer mit Schokoriegel
Entscheidung des Amtsgerichts Köln zum Süßigkeitenwurf bei Karnevalsumzügen und den FolgenDas Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus ist sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt. Dieses Verhalten entspricht langjährigen Traditionen und wird allgemein begrüßt. Es dürfte für viele Zuschauer einen ganz wesentlichen Teil des Vergnügens der Teilnahme an einem Karnevalsumzug ausmachen. Dies entschied das Amtsgericht Köln.“
Viel Spaß bem Stöbern und Lesen.
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Euer Matthias