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EU-Sanktionen wegen widerrechtlicher Weinanpflanzung rechtens

Weinberg

Die vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verfügten europarechtlichen Sanktionen (Geldbußen von 3.700 EUR und 4.800 EUR) gegen die Gemeinde Großpösna wegen widerrechtlicher Weinanpflanzungen auf ca. 3.000 qm am Störmthaler See sind rechtens. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig entschieden (Az. 5 K 439/09, 5 K 635/10), wie das Gericht per Pressemitteilung bekannt gibt.
„Die Gemeinde hatte das Gelände mit Keltertrauben bepflanzt, obwohl zuvor die weinrechtlichen Pflanzrechte hierfür versagt worden waren. Deshalb unterliegt das Gelände einer Rodungspflicht, der die Gemeinde bislang nicht nachgekommen ist. Dem Argument der Gemeinde, sie brauche kein Pflanzrecht, weil sie mit der Anpflanzung nicht bezweckt habe, Trauben oder Wein zu erzeugen, folgte das Verwaltungsgericht nicht. Das gilt auch für den Versuch der Gemeinde, die Anpflanzung nachträglich zu legalisieren, indem sie den Weinberg zur Hobbybe-wirtschaftung in Parzellen von je 99 qm aufteilte und an Hobbywinzer verpachtete. Das EU-Recht sieht nicht vor, dass auf diese Weise die hier bestehende Rodungspflicht nachträglich entfällt. Im Übrigen handelt es sich bei dieser Parzellierung auch nicht um eine Neu-Anpflanzung, für die allein in Frage kommt, dass sie nach der Weinverordnung keiner Genehmigung bedarf.“

Ob das in anderen Ländern ebenso streng gehandhabt wird? 😉

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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