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Jurablog

In den sauren Apfel beißen

muss vielleicht der bekannte Computerherrsteller Apple.
Die noch lebenden sowie die Nachkommen der bereits verstorbenen Mitglieder der Musikgruppe Beatles wollen gerichtlich erwirken, dass die Fa. Apple auf das Apfel-Logo zumindest in der Musikbranche verzichtet. Hintergrund:
In den späten 60er gründeten die Beatles die Musikfirma Apple Corps Ltd. und einigten sich anfang der Neunziger mit der Computerfirma Apple (nach Zahlungen seitens der Fa. Apple) darauf, dass Apple Namen und Logo behalten dürfen, dies allerdings nicht in der Musikbranche. Dass Apple zur Zeit schwer in der Musikbranche mit Hard- und Software mitmischt muss ich nicht weiter ausführen.

Ich bin gespannt, wie das Urteil ausgeht und ob Apple tatsächlich auf das Logo verzichten muss :-O