Klären wir die Fragen, was "Urlaub" für Arbeitnehmer ist und wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer rechtlich zusteht. 1
Was ist Urlaub?
Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zweck der Erholung gewährte Freistellung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Arbeitsvergütung.2
2013 feiert der Mannheimer Maimarkt seinen 400. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch. Bleibe weiterhin so "jung", frisch und dennoch sehr traditionell. Im Jahr 1613 verlieh Pfalzgraf Johann II. von Zweibrücken der jungen Stadt Mannheim die Marktprivilegien mit den Worten: "Wir Johannes von Gottes Gnaden, bekennen undt thun kundt, Nachdem die ersamen unsere lieben getreuen, der Churfürstlichen Pfalz Underthanen Schultheiß Rhat undt ganze Gemeindt zu Manheim, uns Supplicando underthenigst ... darumben gebeeten, Sie mit zweyen Jahrmärckten, den einen uf Philippi Jacobi undt den andern acht tage vor Michaelis genadiglich zu befreyen undt zu begnaden, ... genadiglich gegönt, bewilligt und erlaubt haben." (Quelle)
In wenigen Tag öffnet der Maimarkt, der seinen 400. Geburtstag feiert, seine Pforten. Das heißt elf Tage volles Programm, Tierschauen, Reitturnier, Show und Sport – Rund 1.400 Aussteller mit über 20.000 Produkten aus allen Bereichen des Lebens – Vom 27. April bis 7. Mai 2013 täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Klassisches Crossblogging: Julia startete eine Serie zu den "deutschen Weinbauregionen". Besonderheiten wie Bodenbeschaffenheit und Klimabedingungen der Weinbaugebiete sind interessant. Doch wie ist die rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete? Wieso darf wo überhaupt Wein angebaut werden? Betrachten wir uns zusammen das Thema "Rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete" skizziert. Dieses Mal begnügen wir uns mit der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Darstellung und lassen das Gemeinschaftsrecht außen vor.
Exkurs:
Das Thema Weinanbau ist immer mit dem Thema Rebpflanzungsverbot verbunden. Generell gilt in der EU ein vorübergehendes Rebpflanzungsverbot bis 31. Dezember 2015, Ausnahmen gelten nur für Flächen mit Pflanzrechten. Aktuell scheint die Katastrophe wahr zu werden, dass das schon viel zu lange andauernde "Vorübergehend" erneut verlängert wird. Unter dem Stichwort Rebpflanzungsverbot bekommt Ihr fortlaufend aktuelle Informationen im Düsiblog.