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Roter Riesling ab 2018 vom Bundessortenamt zugelassen

Roter Riesling
Foto: Hochschule Geisenheim, CC BY-SA 4.0, Link

Wer das Düsiblog Weinblog schon länger liest weiß, dass ich auf solche „Sonderlinge“ stehe. In Vergessenheit geratene Sorten wie der historische Rote Riesling. Ein autochthoner Schatz.

Der Rote Riesling und seine Geschichte

Im Mittelalter soll er die vorherrschende Rebsorte in Deutschland gewesen sein. Geschätzt wird, dass er bis zu 80 % der Rebflächen bestimmte. Bis der Rote Riesling im 19 Jahrhundert verschwand und soweit in Vergessenheit geriet.

Die Wiederentdeckung, Rettung und Fortentwicklung begann 1991 mit dem Institut für Rebenzüchtung der Hochschule Geisenheim. Das Institut nahm sich dem Riesling, der ab 40° Oe dunkel wird, an und begann ihn erhaltungszüchterisch zu bearbeiten. Zugegeben, das klingt wenig romantisch, ist aber notwendig.

Roter Riesling im Anbau heute

Seit 2002 wird der Rote Riesling wieder in Deutschland angebaut. Klassifiziert ist die Sorte aktuell für die hessischen Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße sowie für die Anbaugebiete Sachsen und Saale-Unstrut.

Der Rote im Vergleich zum jüngeren Weißen Riesling: etwas weniger Ertrag (15 %), ein höheres Mostgewicht bei gleichbleibender Säure, höherer zuckerfreier Extrakt (um 2 bis 3 g/l) und eine später eintretende Fäulnis (ca. 1 Woche). Das klingt doch spannend.

Die Zukunft des Roten Rieslings

Das Bundessortenamt soll den Roten Riesling 2018 in das Sortenregister aufnehmen. Somit wäre die historische Rebsorte beispielsweise für Rheinland-Pfalz automatisch zugelassen und dürfte angebaut und die daraus gewonnenen Weine ohne Einschränkung verkauft werden. Auch den anderen bestimmten Anbaugebieten, die den Roten Riesling bisher verschliefen, stünde dann die Türe leichter offen.

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Euer Matthias Düsi