Gibt es in Deutschland ein Recht auf Sex?
Man stelle sich vor, man ehelicht, um schlussendlich mit der Angehimmelten geschlechtlich zu werden (hier lassen wir außer Acht, ob die Beiwohnung allein der Reproduktion vorbehaltlich ist und berücksichtigen, dass das Konkubinat lange und bis vor kurzem verpönt war) und urplötzlich weigert sich die Gute. Unerhört? Eben! Schauen wir, ob es ein Recht auf Sex in der Ehe gibt, und wie dieses Recht durchgesetzt werden könnte.
Die Ehe
Das Institut der Ehe im deutschen Recht setzt das geistig-seelische Band, also eine personale Verbindung und eine gegenseitige Zuneigung voraus. Im § 1353 II 1, 1. HS BGB lesen wir „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet;…“
Hierin sehen wir den Rechtscharakter der persönlichen Grundpflichten der anfangs so euphorischen Eheleute. Wir sehen im Folgenden von den „sonstigen“ ehelichen Pflichten wie Treue (Ausschließlichkeit der Sexualbeziehungen), Schutz, Beistand, Fürsorge et cetera ab und konzentrieren uns auf die Geschlechtsgemeinschaft sowie auf körperlich und geistig „gesunde“ Ehepartner. Ein alter Professor meinte einst, dass zur Ehe seit eh und je „Bett und Tisch“ (traditionelles Eheverständnis) gehören.