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Zeitumstellung

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Verehrte Konbloggerinnen,
Verehrte Konblogger,
werte Kommentatoren,
werte Leserschaft,

willkommen zur längsten Nacht des Jahres. in der kommenden Nacht wird die Uhr von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Nicht, dass es heißt ich hätte euch nicht gewarnt, wenn ihr Morgen eine Stunde zu früh in der Kirche seid. 😉

Für den kleinen Bildungshunger:

Seit Juli 1978 gibt es das Zeitgesetzt, das die Bundesregierung „zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung…“ (§3 Abs.1 S.1 ZeitG) zur Zeitumstellung ermächtigt. Zuletzt wurde es durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert. In den Folgejahren wurden immer durch Verodnungen die Zeitumstellungen der weiteren Jahre geregelt, seit Juli 2001 gibt es die Sommerzeitverordnung (Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 – SoZV), die die mitteleuropäische Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt hat: