Das Weingesetz von 1930 löste seinen Vorgänger von 1909 ab und wurde selbst vom Weingsetzt vom 1.4.1970 abgelöst. Ersteres enthielt eine interessante Vorschrift, die besagte, dass das Gericht anordnen kann, dass die Verurteilung oder der Freispruch von „Weinfälschern“ (Weinpanschern) öffentlich bekanntzumachen ist. Ein Prangerstehen für Weinfälscher. Andererseits aber auch eine Rehabilitierung für zu unrecht Angeschuldigte deren vermeindlich schlechter Ruf sich bis zur Urteilsverkündung bereits ausbreitete. § 29 des Weingesetzes von 1930 besagte:
Schlagwort: weinrecht
In der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar sind 4, in Worten: vier, Weinanbaugebiete beheimatet. Da staunt ihr, was? Überlegt mal, welche das sein können.
Richtig!
- Baden (drittgrößtes Weinanbaugebiet)
- Hessische Bergstraße (drittkleinstes Weinanbaugebiet)
- Pfalz (zweitgrößtes Weinanbaugebiet)
- Rheinhessen (größtes Weinanbeugebiet)
Die über den Artikel über die Präsentation Messweinrecht aufgerufene Prezi Präsentation läuft tadellos auf einem Smartphone. „Messweinrecht 2 Go“. 😉
Nach dem Vortrag über
„Messwein / Abendmahlswein juristisch und theologisch betrachtet.
Messwein als Absatzchance für Weinerzeuger?“
wurde ich oft gefragt, ob ich diese Präsentation online stellen kann. Gerne doch! Am 18.06.2011 hielt ich diese Präsentation im Rahmen des VinoCamps Deutschland an der Hochschule Geisenheim. Dem Auditorium vielen Dank für die vielen Reaktionen und die fruchtbaren Rückmeldungen und Gespräche während und nach der Präsentation, das hat mir mit Euch sehr viel Spaß gemacht!
Präsentation
Die Präsentation bietet einen groben Überblick über die rechtliche und theologische Grundlage des Messweins bzw. Abendmahlsweins und zeigt skizziert auf, unter welchen Voraussetzungen Weinerzeuger und Weinhändler ggfls. Messweinlieferant bzw. Abendmahlsweinlieferant werden können. Die Quellen stellte ich bereits hier online: duesiblog.de/Quellennachweise-fuer-Vinocamp-Session-Messwein. Um die Präsentation zu starten, müsst Ihr nur auf den „Play“ Knopf klicken. Im Menü „More“ könnt Ihr die Präsentation im Vollbild öffnen.
Quellennachweise für Vinocamp Session „Rechtliche und theologische Grundlage des Messwein. Messwein als Absatz-/Marketingchance?“
Ich stelle Euch hier die Quellen zu diesem komplexen Thema zusammen. Bitte entschuldigt die Form. 😉
Quellen
Dorling Lindersley Verlag GmbH (Hrsg.)
Weine der Welt, Starnberg 2006, S. 15
Welker, Michael
Was geht vor beim Abendmahl, 3. Aufl., Gütersloh 2005, S. 70ff.
Albrecht, Roland
Museum der Unerhörten Dinge, Berlin 2005, S. 88ff.
VELKD (Hrsg.)
Texte aus der VELKD 8/1979, Hannover
EKD (Hrsg.)
Das Abendmahl, Gütersloh 2008, S. 50)
EKD, Church OF England (Hrsg.)
Meißener Erklärung, 1991
EKD (Hrsg.)
Statistiken: http://www.ekd.de/gottesdienst_und_abendmahl.pdf, http://www.ekd.de/statistik/gottesdienst.html
Bild: Templermeister / PIXELIO
Auf das Urteil wurde ich aufmerksam durch strafverteidigung.pro
Zu Recht hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen einem Kreisbewohner (Antragsteller) aufgrund seiner Verurteilung wegen einer weinrechtlichen Straftat mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für sieben Waffen widerrufen und seinen Jagdschein für ungültig erklärt und eingezogen. Dies folgt aus einer Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz.
Der Antragsteller ist Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Im Jahre 2009 wurde er wegen vorsätzlicher Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften (Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit irreführender Bezeichnung) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Nachdem sie hiervon Kenntnis erlangt hatte, traf die Kreisverwaltung wegen der Verurteilung unter anderem die genannten Verfügungen.
Gerüchte und Geschichten über Todesstrafen und deren Vollstreckung für Weinpanscher und Weinfälscher in „Deutschland“ gibt es zu Hauf. Für euch begab ich mich in die Tiefen des Archivs für Rechtsgeschichte und holte einen entsprechenden Text aus dem Soester Stadtbuch aus ungefähr dem Jahre 1350 hervor1. Der Artikel 27 sieht so aus:
Die vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verfügten europarechtlichen Sanktionen (Geldbußen von 3.700 EUR und 4.800 EUR) gegen die Gemeinde Großpösna wegen widerrechtlicher Weinanpflanzungen auf ca. 3.000 qm am Störmthaler See sind rechtens. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig entschieden (Az. 5 K 439/09, 5 K 635/10), wie das Gericht per Pressemitteilung bekannt gibt.
Das Weinbezeichnungsrecht ist auf den ersten Blick unübersichtlich und die verstreuten Rechtsquellen machen die Rechtsfindung nicht einfach.
Bei allen rechtlichen Informationen ist die Aktualität besonders wichtig. Dies gilt für Bücher ebenso wie für Onlinequellen, besonders auch für Wikipedia. Im Internet kursieren viele nicht aktuelle Informationen zum Thema Weinbezeichnungsrecht. Zwei recht aktuelle PDF-Dokumente habe ich gefunden, sie bieten einen groben Überblick über das Thema Weinrecht bzw. Weinbezeichnungsrecht.
Die IHK Trier stellt auf dieser Seite eine Zusammenfassung mit Stand Dezember 2009 zur Verfügung.
Der Etikettendrucker GEWA bietet auf der Seite gewa-bingen.de/service/weinrecht.html einen Flyer „Kurzinformation Weinrecht Nr. 27“ mit Stand März 2010 an.
In Kürze, da es aktuell so gut zusammen passt, zwei Meldungen:
1.
„Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: „Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt.“ via bmelv.de/…/Pressemitteilungen/2011/010-Pfaelzischer-Weinbautag
2. (via winzerblog.de/Twitter)
Hotelier muss Hobbyrebanlage melden. Via Ärger um Deutschlands höchsten Weinberg, 19.01.2010 Allgäu Rundschau.