Weinbezeichnungsrecht: Lagennamen, Herkunftsangaben, Etikettierung von Qualitätswein b.A.
Der VGH München entschied am 11.05.2017 begrüßenswert, dass es nicht irreführend ist, allein den Namen der Lage eines Qualitätsweins auf dem Vorderetikett abzubilden, wenn auf einem Etikett auf der Flaschenrückseite dem Namen der Lage der Gemeindename oder der Name des Ortsteils hinzugefügt ist und hob damit eine Entscheidung des VG Würzburg auf.