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Weinrechtliche Straftat: Verlust von Waffen und Jagdschein


Bild: Templermeister / PIXELIO

Auf das Urteil wurde ich aufmerksam durch strafverteidigung.pro

Zu Recht hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen einem Kreisbewohner (Antragsteller) aufgrund seiner Verurteilung wegen einer weinrechtlichen Straftat mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für sieben Waffen widerrufen und seinen Jagdschein für ungültig erklärt und eingezogen. Dies folgt aus einer Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz.
Der Antragsteller ist Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Im Jahre 2009 wurde er wegen vorsätzlicher Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften (Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit irreführender Bezeichnung) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Nachdem sie hiervon Kenntnis erlangt hatte, traf die Kreisverwaltung wegen der Verurteilung unter anderem die genannten Verfügungen.

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Todesstrafe für Weinpanscher

Gerüchte und Geschichten über Todesstrafen und deren Vollstreckung für Weinpanscher und Weinfälscher in „Deutschland“ gibt es zu Hauf. Für euch begab ich mich in die Tiefen des Archivs für Rechtsgeschichte und holte einen entsprechenden Text aus dem Soester Stadtbuch aus ungefähr dem Jahre 1350 hervor1. Der Artikel 27 sieht so aus:

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Weingüter & Weinwirtschaft auf dem Maimarkt Mannheim

Auf dem Mannheimer Maimarkt spielen Wein und Genuss schon immer eine große Rolle. Der Ruf dubioser und aufdringlicher Weinvertriebsmethoden überschattet die Weinangebote auf dem Maimarkt zu unrecht. Um eben jene kann man einen großen Bogen machen und sich nicht einfangen lassen. Der Blick sollte auf die Weingüter und die „exotischeren“ Weine gelegt werden. Das Angebot ist durchaus vorhanden. Grundsätzlich sind die Schlemmerhallen 06-09 voll mit Weinangeboten. Aber auch außerhalb dieser Hallen werden sehr interessante Weine angeboten. Wie der koschere Israelwein in Halle 02 zum Beispiel. Die Metropolregion beherbergt an ihrem Stand in Halle 35 fast täglich ein anderes Weingut, aus dem Gebiet derselbigen, dessen Weine probiert werden dürfen.

Auch zu den Themen Weinwirtschaft, privater Weinkeller und Weinbau hat der Maimarkt Angebote. Doch der Reihe nach.

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Wein trinken an schönen Orten: Weintor und Wissembourg

Wein trinken an schönen Orten Weintor und WissembourgBild: 25cl.de

Wein trinken an schönen Orten (Wtaso) ist mehr als ein schöner Ort und mehr als Wein. Ist vielmehr Wein und schöner Ort, zu einer Einheit verschmolzen und anschließend absorbiert. An einem schönen Ort mit Freunden, Freude, Geselligkeit, geisthaltigen Unterredungen von Individuen, die zu sich, einander und die Sache an sich finden, ohne sich dabei zu verlieren und die zum Einklang kommen, wobei über die zu trinkenden Weine selbstbewusst diskurriert wird.

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Mannheim Sekt

Mannheim, bekannt als die „Grüne Lunge“ Europas, von allen aus Nah und Fern als Naherholungsgebiet angesehen, ist mitunter für seine malerischen Landschaften und verwunschenen Weinberge bekannt. Dem wird nun auch der Mannheim Sekt gerecht. Also „Edition Mannheim“… 😉

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EU-Sanktionen wegen widerrechtlicher Weinanpflanzung rechtens

Weinberg

Die vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verfügten europarechtlichen Sanktionen (Geldbußen von 3.700 EUR und 4.800 EUR) gegen die Gemeinde Großpösna wegen widerrechtlicher Weinanpflanzungen auf ca. 3.000 qm am Störmthaler See sind rechtens. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig entschieden (Az. 5 K 439/09, 5 K 635/10), wie das Gericht per Pressemitteilung bekannt gibt.

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Rebpflanzungsverbot und Hobbyweinberg

Der Artikel wird unten fortlaufend ergänzt. Zur letzten AKTUALISIERUNG
Artikel vom Juni 2013 speziell zur rechtlichen Grundlage des Hobbyweinbergs: Hobbyweinberg und der Mythos der 99 Rebstöcke

Weinberg

In Kürze, da es aktuell so gut zusammen passt, zwei Meldungen:

1.
„Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: „Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt.“ via bmelv.de/…/Pressemitteilungen/2011/010-Pfaelzischer-Weinbautag

2. (via winzerblog.de/Twitter)
Hotelier muss Hobbyrebanlage melden. Via Ärger um Deutschlands höchsten Weinberg, 19.01.2010 Allgäu Rundschau.

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Historische Küferwerkzeuge

KüferWer bei Begriffen wie Knopsenhaken, Reifzieher, Bodenkamm und Gargelreißer ins romantische Schwärmen gerät, ist bei Christian Peglows Blog hobelaxt.wordpress.com gut aufgehoben. Der Schreiner und Sammler von Holzbearbeitungswerkzeugen archiviert in der Kategorie Küferwerkzeuge/coopertools seine historischen Küferschätze.

Schaut rein, es lohnt sich.

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Perlwein aus dem Paradies

Darf Perlwein „Secco“ heißen und ist „Paradies“ eine geographische Angabe, die die Bezeichnung eines Perlweines mit zugesetzter Kohlensäure1 grundsätzlich nicht führen darf?

Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 20. Januar 2010 “ 5 K 650/09.TR

Erläuterungen in den Fußnoten.

Worum geht es in dem Rechtsstreit? (skizziert)
Ein Winzerverein (Klägerin), vertreibt zwei Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure unter der Bezeichnung ParadieSECCO, und zwar einen weißen Perlwein – als Eva bezeichnet – und einen Adam genannten Rosé-Perlwein2. Auf den Etiketten des Produkts „Eva“ befindet sich ein skizzierter weiblicher Oberkörper, bei dem Produkt Adam ein männlicher Oberkörper.

Das Land Rheinland-Pfalz, dessen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die übrigens im Kurfürstlichen Palais Trier beheimatet ist, hat zunächst (vorgerichtlich) die Auffassung vertreten, dass das In-Verkehr-Bringen des von der Klägerin hergestellten Perlweins unter der Bezeichnung „Paradiesecco“ gemäß § 27 Abs. 1 Weingesetz deshalb unzulässig sei, weil „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ nach Art. 38 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 753/20023 keine geographischen Angaben tragen dürfe. Vorlegend liege in der Bezeichnung „Paradiesecco“ eine geographische Bezeichnung.

Der Winzerverein beantragt festzustellen4, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, gegenüber der Klägerin das In-Verkehr-Bringen des von ihr hergestellten Perlweins mit zugesetzter Kohlensäure unter der Bezeichnung „Paradiesecco“ zu untersagen.

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Bildertagebuch Weinblog

Château des Granges d’Or 2002

Château des Granges d'Or 2002
Zu tiefer Blick ins tiefschwarze Glas.

Das Bildertagebuch gewährt heute Einblick in einen kurzen Ausflug nach Medoc.