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Ein verheirateter weiblicher Beamter ist zu entlassen, wenn seine Versorgung gesichert erscheint.

§ 63 Abs. 1 Satz 1 des Deutschen Beamtengesetzes (DBG) vom 26. Januar 1937, RGBl. I S. 39 lautete:

„Ein verheirateter weiblicher Beamter ist zu entlassen, wenn er es beantragt oder wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens dauernd gesichert erscheint.“

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Fahrradunfall ohne Helm “ Mitverschulden an der Kopfverletzung

Fahrradhelm„Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen – sich verkehrswidrig verhaltenden – Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vergangene Woche entschieden und im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen.“

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Bundesverwaltungsgericht zur Bekömmlichkeit von Wein

Deutsches Weintor - bekömmlich
Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine „sanfte Säure“ ist wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14.02.2013 entschieden.

Die Klägerin, eine Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz, vermarktet Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“. Auf dem Etikett wird auf ein besonderes Verfahren der Säurereduzierung hingewiesen und der Wein als „bekömmlich“ bezeichnet. Die zuständige Aufsichtsbehörde sah darin eine gesundheitsbezogene Angabe und beanstandete die Bezeichnung, weil das Unionsrecht solche Angaben bei der Aufmachung und Bewerbung von Wein verbiete. Die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin den Begriff „bekömmlich“ in der beschriebenen Form verwenden dürfe, blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg. Die Vorinstanzen haben angenommen, dass der durchschnittliche Verbraucher „bekömmlich“ als Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit der Weine verstehe. Es handele sich daher um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (sog. Health-Claims-Verordnung über die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln), die bei alkoholischen Getränken generell unzulässig sei.

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Verband Deutscher Prädikatsweingüter/HABM (GG)

Rebstöcke

Verband Deutscher Prädikatsweingüter gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt: GG (Großes Gewächs).

Der VDP meldete die Gemeinschaftskollektivmarke „GG“ beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt an, bekam diese aber nicht eingetragen. Sowohl die Beschwerde gegen die Nichteintragung, als auch die auf die Zurückweisung der Beschwerde gerichtete Klage blieben erfolglos, da GG beschreibend sei.

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Scheidung: Weinkeller kein teilbarer Haushaltsgegenstand

WtasO: 1981er auf dem Heidelberger Schloss
Das AG München hatte darüber zu entscheiden, ob ein Weinvorrat Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1568b BGB und verneinte dies in seinem Urteil vom 3.12.2010, AZ 566 F 881/08.

Aus Liebhaberei angelegter Weinvorrat ist kein Haushaltsgegenstand i. S. d § 1568b BGB; keine Vergleichbarkeit mit Lebensmittelvorräten

Ein Weinvorrat ist dann kein Haushaltsgegenstand, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege – ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung – sich als Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt. Bei einer Trennung hat dann der andere Ehepartner keinen Anspruch auf eine Aufteilung der Weine.

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Der Europäische Gerichtshof zur Bekömmlichkeit von Wein

Deutsches Weintor - bekömmlichDer Europäische Gerichtshof (Dritte Kammer) erließ heute in der Rechtssache C‑544/10

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 23. September 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 23. November 2010, in dem Verfahren Deutsches Weintor eG gegen Land Rheinland-Pfalz sein Urteil, das dem Deutschen Weintor nicht so bekömmlich sein wird. Überraschend ist das Urteil allerdings nicht.

Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden.
Eine solche Bezeichnung, die auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stellt eine bei alkoholischen Getränken verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar.
Das Unionsrecht verbietet für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, also u. a. für Wein, jede „gesundheitsbezogene Angabe“ in der Etikettierung und der Werbung. Aufgrund der mit dem Konsum alkoholischer Getränke zusammenhängenden Gefahren wollte der Unionsgesetzgeber die Gesundheit der Verbraucher schützen, deren Konsumgewohnheiten durch solche Angaben unmittelbar beeinflusst werden können.

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Winzergeld – Schadensersatz bei Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis

Rebstöcke

Laut Oberlandesgericht Zweibrücken handelt es sich bei einer Winzergeldvereinbarung um ein Bankgeschäft, das gemäß § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz einer Erlaubnis bedarf.

Was ist Winzergeld?

Verkauft ein Winzer (eine Winzergemeinschaft) einer Kellerei Trauben und lässt sich den Verkaufserlös nicht (vollständig) auszahlen, lässt das Geld also bei der Kellerei stehen, damit diese damit wirtschaften kann, ist hier „Winzergeld“ gemeint.

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Hunde im Scheidungsrecht

Hund
(c) Uta Braunfeldt / pixelio.de

Kann ich nach der Scheidung das „Sorgerecht“ für unseren Hund bekommen? Ich möchte „Umgangsrecht“ für unseren Hund haben. Habe ich Anspruch auf mehr Unterhalt, weil ich nach der Trennung den Hund versorge?

Genehmigen wir uns eine kurze Einsicht in das Thema „Hunde im Scheidungsrecht“.

Im Jahre 2009 wurden 378.439 Ehen in Deutschland geschlossen und 185.817 Ehen geschieden1. Im Gegensatz zu anderen Haustieren, geht es bei Trennungen nicht selten auch um Hunde. Begriffe wie „Umgangsgrecht“, „Besuchzeiten“ und „Sorgerecht“ sowie „Unterhalt“ aus dem Familienrecht fallen in diesem Zusammenhang immer wieder. Rechtlich sind Hunde allerdings, naja, dem Hausrat zugeordnet und es kann allenfalls um die „Nutzung“ eines Hundes gehen, der wiederum im „Miteigentum“ der Getrenntlebenden stehen könnte.

Einmal kann hier ein „Umgangsrecht“ mit dem liebgewonnenen Vierbeiner im Mittelpunkt des Streits stehen. Ein anderer Grund kann die Bemessung von Unterhaltsgeld sein. Gehen wir der Reihe nach.

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Urteile zu Fastnacht, Karneval, Rosenmontag

Auf dem Portal kostenlose-urteile.de gibt es auch zu den Themen
Fastnacht
Fasching
Karneval
Rosenmontag
eine Menge interessanter Urteile. Die Verschlagwortung deckt in der Regel alle Synonyme Fastnachts ab.

Ein aktuelles Urteil Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.01.2011 – 123 C 254/10:

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Perlwein aus dem Paradies

Darf Perlwein „Secco“ heißen und ist „Paradies“ eine geographische Angabe, die die Bezeichnung eines Perlweines mit zugesetzter Kohlensäure1 grundsätzlich nicht führen darf?

Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 20. Januar 2010 “ 5 K 650/09.TR

Erläuterungen in den Fußnoten.

Worum geht es in dem Rechtsstreit? (skizziert)
Ein Winzerverein (Klägerin), vertreibt zwei Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure unter der Bezeichnung ParadieSECCO, und zwar einen weißen Perlwein – als Eva bezeichnet – und einen Adam genannten Rosé-Perlwein2. Auf den Etiketten des Produkts „Eva“ befindet sich ein skizzierter weiblicher Oberkörper, bei dem Produkt Adam ein männlicher Oberkörper.

Das Land Rheinland-Pfalz, dessen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die übrigens im Kurfürstlichen Palais Trier beheimatet ist, hat zunächst (vorgerichtlich) die Auffassung vertreten, dass das In-Verkehr-Bringen des von der Klägerin hergestellten Perlweins unter der Bezeichnung „Paradiesecco“ gemäß § 27 Abs. 1 Weingesetz deshalb unzulässig sei, weil „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ nach Art. 38 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 753/20023 keine geographischen Angaben tragen dürfe. Vorlegend liege in der Bezeichnung „Paradiesecco“ eine geographische Bezeichnung.

Der Winzerverein beantragt festzustellen4, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, gegenüber der Klägerin das In-Verkehr-Bringen des von ihr hergestellten Perlweins mit zugesetzter Kohlensäure unter der Bezeichnung „Paradiesecco“ zu untersagen.