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Jurablog Straßenverkehrsrecht

Akkubeleuchtung, Batteriebeleuchtung für Fahrräder?

FahrradbeleuchtungWer sein Fahrrad mit batterie- oder akkubetriebener Beleuchtung ausstattet, bewegt sich bisher bußgeldbewährt auf deutschen Straßen. Nach wie vor muss die Beleuchtung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung von einem Dynamo betrieben werden. Wer an ältere Dynamos mit fahrdynamisch wirksamen Leistungsschwankunen und an moderne und sehr helle LED-Leuchten denkt wird sicher wenig Verständnis für diese in der Praxis überholte Vorschrift haben.

Genauer geht es um die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, im Rahmen derer unter anderem die Bestimmungen über lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern modernisiert werden sollen.