Violine sandt mit ein Buchstöckchen zu. Hierfür sollen die Sätze 5, 6 und 7 der Seite 123 eines Buches zitiert werden.
„…Unter den 7 Unglücklichen, welche dabei in Untersuchung kamen, wurde der eine Theil schon damals, auf Befehl des evangelischen Magistrates, der übrige Theil erst 1555, auf Befehl der österreichischen Regierung, verbrannt, in deren Hand 1548 diese Reichsstadt gekommen war. – Der Ritterschaftskanton Kraichgau erlebte 1614 eine Hinrichtung solcher Art in dem lutherischen Pfarrorte Grombach bei Sinsheim. – In dem Gefängnisse auf Geroldseck, also im Gebiete eines lutherischen Freiherrn, befand sich 1619 der Zauberei wegen ein Würzkrämer; er erhängte sich während der Gefangenschaft und seinen Leichnam übergab man dem Feuer. …“
KARL FRIEDRICH VIERORDT, Geschichte der evangelischen Kirche im Großherzogtum Baden, Bd. II: Vom Jahr 1571 bis zur jetzigen Zeit, Karlsruhe (1856). Band I erschien 1847.
Nicht, dass ich eines der Bücher von Anfang zu Ende gelesen hätte, aber ich kam ob des einmaligen und günstigen Angebotes der beiden Originalausgaben nicht umhin, sie zu erwerben und sie stehen derzeit noch griffbereit auf dem Schreibtisch.
Das Stöckchen wird nicht explizit weitergereicht, jedoch wer mag, sei freilich eingeladen.