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Wie viel Promille darf ein Bootsführer haben?

Ruderboot

Zu einem schönen Exkurs zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nimmt uns Rainer Pohlen in seinem Artikel „Besoffener Kapitän mit 2,09 Promille an Schleuse gestoppt “ Wieviel darf ein Bootsführer eigentlich trinken?“ mit. Vielen Dank dafür!

Die in diesem Artikel erwähnten § 1.02 Nr. 7 S. 2 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und § 1.03 Nr. 4 S. 2 BinSchStrO sehen aktuell allerdings bereits die Grenze von „0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder […] 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut“ vor. Diese Herabsenkung war ein Angleichen der in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung normierte Grenze an die der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (§ 3 IV SeeSchStrO).