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Wer ist Einwohner einer baden-württembergischen Gemeinde?

§ 10 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg legt in ihrem Absatz 1 fest:

Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt.

Klar soweit?

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Rechtliche Grundlage der Gerichtszeichner

Damatische Videoaufnahmen von Gerichtsverhandlungen, in denen sich die Akteure gekonnt in Szene setzen, hat jeder schon im Fernsehen gesehen. Aufnahmen aus deutschen Gerichtssälen sind das allerdings nicht. Dies lässt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht zu.

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Brötchenkauf juristisch betrachtet

Dinkelvollkornbrötchen

Allein der Brötchenkauf beim Bäcker stellt juristisch sehr viel Inhalt dar und kann gutachterlich über mehrere DIN A4 Seiten ausgeführt werden. Man stelle sich nur das Vorliegen eines Dissens oder unwirksame Vertretung auf Verkäufer- oder Käuferseite vor… Der juristisch betrachtete Brötchenkauf ist einer der Einstiegsklassiker der Rechtsgeschäftslehre.

Fall

Der hungrige Hubrecht kauft bei der schönen Bäckerin, einer autarken noch handwerklich ohne Backmischung backenden Bäckerei, die vornehmlich biologisch angebaute Zutaten frisch verarbeitet, ein Brötchen.

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Verjährt Mord in Deutschland?

Nach § 78 II StGB verjähren Verbrechen nach § 211 StGB (Mord) nicht.

Zudem sind gemäß § 5 VStGB Straftaten gegen das Völkerrecht wie Völkermord und Kriegsverbrechen unverjährbar.

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Jurablog Strafrecht

Gibt es in Deutschland lebenslänglich?

Gibt es in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe? Oder ist die Höchstdauer einer Inhaftierung auf 15 Jahre beschränkt? Kann auf mehrfach lebenslänglich verurteilt werden?

Rechtliche Grundlage der Freiheitsstrafe

§ 38 StGB führt die Dauer der Freiheitsstrafe auf.

„Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.“

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Rechtliche Grundlage des Radfahrens im Wald

Singletrail Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. So und so ähnlich ist das private Recht der Waldnutzung (Betretensrecht) im Waldgesetz des Bundes und der Länder verfasst (vgl. § 37 I 1 LWaldG BW). Nach Angaben der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg besuchen in Baden-Württemberg über 6 Mio. Menschen einmal wöchentlich den Wald, um sich zu erholen. (Subjektive) Erholungskonflikte scheinen vorprogrammiert zu sein.