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Weinbau auf Sylt. Warum darf auf Sylt Wein angebaut werden?

Weintrauben
Nach meinem Artikel über die Rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete beschäftigte sich Sebastian ebenfalls mit dem Thema Anbaugebiete. Hierbei kam die Frage auf, warum auf Sylt Wein angebaut werden darf.

Halt! Wie bitte?!

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Deutsches Weinanbaugebiet, bestimmte Anbaugebiete

Rebstöcke
Klassisches Crossblogging: Julia startete eine Serie zu den „deutschen Weinbauregionen„. Besonderheiten wie Bodenbeschaffenheit und Klimabedingungen der Weinbaugebiete sind interessant. Doch wie ist die rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete? Wieso darf wo überhaupt Wein angebaut werden? Betrachten wir uns zusammen das Thema „Rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete“ skizziert. Dieses Mal begnügen wir uns mit der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Darstellung und lassen das Gemeinschaftsrecht außen vor.

Exkurs:
Das Thema Weinanbau ist immer mit dem Thema Rebpflanzungsverbot verbunden. Generell gilt in der EU ein vorübergehendes Rebpflanzungsverbot bis 31. Dezember 2015, Ausnahmen gelten nur für Flächen mit Pflanzrechten. Aktuell scheint die Katastrophe wahr zu werden, dass das schon viel zu lange andauernde „Vorübergehend“ erneut verlängert wird. Unter dem Stichwort Rebpflanzungsverbot bekommt Ihr fortlaufend aktuelle Informationen im Düsiblog.

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Aktualisierungen zum Rebpflanzungsverbot/Anbaustopp

Weinberg

Stammleser des Düsiblogs wissen es ohnehin, dennoch möchte ich den wichtigen Hinweis hier gerne platzieren.

Der Artikel Rebpflanzungsverbot und Hobbyweinberg wird, zum Thema Rebpflanzungsverbot/Anbaustopp, fortlaufend aktualisiert.

Gerade die neueste Aktualisierung von heute, in der beschrieben wird, dass das Europäische Parlement dem Antrag zustimmte, dass die aktuell gültigen Pflanzenrechtsregelungen bis mindesten 2030 erhalten bleiben sollen, zeigt, wie aktuell und brisant dieses Thema ist.

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Präsentation Rebpflanzungsverbot/Anbaustopp

Zur Session „Rebpflanzungsverbot“ (Anbaustopp/Pflanzrechte) im Rahmen des Vinocamps stelle ich Euch, wie versprochen, die Präsentation online. Sie gewährt einen groben und nicht vollständigen Überblick über dieses komplexe Thema. Eine Zusammenstellung der Rechtsquellen zum Rebpflanzungsverbot stellte ich Euch bereits online. Die Session „Rebpflanzunsgverbot“ war wie folgt gegliedert:

1. Rechtliche Grundlage Rebpflanzungsverbot (EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht).
2. Fallbeispiel, Aktuelle Entwicklung, Ausblick.
3. Diskussion.

Ich freute mich über den Zuspruch, den dieses „spezielle“ Angebot erhielt und über die anregende Diskussion. Selbst drei Stunden hätten uns nicht ausgereicht und wenn es nach mir ginge, hätten wir noch ewig weiter diskutieren können.

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Rechtsquellen zum Rebpflanzungsverbot/Anbaustopp

Ich stelle Euch eine Übersicht an (Links zu) Rechtsquellen (Gemeinschaftsrecht, Bundesrecht, Landesrecht) zum Rebpflanzungsverbot (Anbaustopp), aufbauend auf meinen im Rahmen des Vinocamps 2012 gehaltenen Vortrag, zusammen. Die folgenden Übersichten sind nicht abschließend.

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Angebot zum Vinocamp: Rebpflanzungsverbot

Rebstöcke

Mein Angebot zum Vinocamp 2012: Einführung und Diskussion zum Rebpflanzungsverbot (Anbaustopp).

Das ist ein sehr wichtiges, interessantes sowie komplexes Thema. Zudem wird die Diskussion zunehmend emotional geführt. Im Rahmen des Vinocamps sicher eines DER Themen! Das Angebot richtet sich an alle Teilnehmer/innen des Vinocamps. Vorwissen ist nicht notwendig.

Wir werden uns diesen 3 Hauptpunkten widmen:

  1. Die rechtliche Grundlage des Rebpflanzungsverbotes. EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht.
  2. Aktuelle Entwicklung, Ausblick
  3. Diskussion
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EU-Sanktionen wegen widerrechtlicher Weinanpflanzung rechtens

Weinberg

Die vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verfügten europarechtlichen Sanktionen (Geldbußen von 3.700 EUR und 4.800 EUR) gegen die Gemeinde Großpösna wegen widerrechtlicher Weinanpflanzungen auf ca. 3.000 qm am Störmthaler See sind rechtens. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig entschieden (Az. 5 K 439/09, 5 K 635/10), wie das Gericht per Pressemitteilung bekannt gibt.

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Rebpflanzungsverbot und Hobbyweinberg

Der Artikel wird unten fortlaufend ergänzt. Zur letzten AKTUALISIERUNG
Artikel vom Juni 2013 speziell zur rechtlichen Grundlage des Hobbyweinbergs: Hobbyweinberg und der Mythos der 99 Rebstöcke

Weinberg

In Kürze, da es aktuell so gut zusammen passt, zwei Meldungen:

1.
„Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: „Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt.“ via bmelv.de/…/Pressemitteilungen/2011/010-Pfaelzischer-Weinbautag

2. (via winzerblog.de/Twitter)
Hotelier muss Hobbyrebanlage melden. Via Ärger um Deutschlands höchsten Weinberg, 19.01.2010 Allgäu Rundschau.