Wer hat Eigentum am Geld? Wem gehören die Geldscheine und die Geldmünzen?
Gehört das Geld etwa der Bundesbank? Der Europäischen Zentralbank? Der Bundesrepublik Deutschland, dem „Staat“? Wer ist Eigentümer von „Geld“, namentlich Geldmünzen und Geldscheinen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind?
Ich lade Euch zu einem kurzen Spaziergang durch das skizzierte Währungsrecht ein und komme gleich zur ersten spannenden Frage.
Wer ist Eigentümer des Euro-Geldes?
Unsere Euromünzen und Euroscheine sind schlichte bewegliche Sachen (§ 90 BGB) (Vgl. Staudinger/K. Schmidt, BGB, Vorbem. zu §§ 244 ff., Rn. A19). „Jeder“ kann also gemäß der sachenrechtlichen Grundsätze Eigentum an den Euroscheinen und Euromünzen erwerben und dieses auch seinerseits übertragen. Von der Bundesdruckerei gelangen die Geldzeichen über die Kreditinstitute zu uns. Lasse ich mir von meiner Bank „mein“ Geld ausbezahlen, erlange ich an den Scheinen und Münzen Eigentum.
Darf man Geld, Euro Münzen und Scheine, also Bargeld zerstören beziehungsweise verarbeiten? Dürfen Münzen z. B. als so genannte Souvenirmünzen bzw. Souvenir-Medaille umgeprägt werden?
Wer hat sich seine Montecristo A noch nicht mit einem 500 Euro Schein angezündet? Oder war hat noch nicht ein 5 Cent Stück in einem, wie oben abgebeildeten, Souvenir-Medaillenpräger umprägen lassen? Ihr kennt sicher diese Münzpräger an touristischen Orten, die Centstücke in ovale Souvenirs umprägen. Eine Souvenir-Prägung (Elongated Coins) oder -Medaille ist ein Andenkenartikel. Sie wird aus einer Umlaufmünze von einem Münz-, Medaillen- oder Metallformer hergestellt, indem sie zwischen zwei Stahlwalzen hindurch gezwungen wird. Darf man das?