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Messweinverordnung wurde aufgehoben

Messweinverordnung

Mit Beschluss vom 23. Juni 2014 hob der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die sogenannte Messweinverordnung aus dem Jahre 1976 auf.

Was passiert beim Abendmahl?

Die römisch-katholischen Transsubstantiationslehre beschreibt die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi in der Heiligen Messe.

Seit circa 300 nach Christi ist Wein fester Bestandteil der Eucharistie.

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Rücktritt des Papstes kirchenrechtlich

Der zweite Bischof von Rom, den ich „erleben durfte“, Benedikt XVI., gab gestern seinen Rücktritt als Papst bekannt1 .

Darf ein Papst rechtlich gesehen „zurücktreten“?
Die rechtliche Grundlage finden wir im Codex des Kanonischen Rechts, dem Codex iuris Canonici. In dessen II. Teil „Hierarchische Verfassung der Kirche“ finden wir in der Sektion I Bestimmungen über „die höchste Autorität der Kirche“ in den Canones 330 bis 367.

Im § 2 des Canon 332 steht „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.“

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Disziplinarische Maßnahme gegen Pfarrer der katholischen Kirche unterliegt nicht der Kontrolle staatlicher Gerichte

Kurzbeschreibung: „Die vom Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Antragsgegner) einem katholischen Pfarrer (Antragsteller) als disziplinarische Maßnahme im Wege der Buße nach kanonischem Recht auferlegte Gehaltskürzung unterliegt nicht der Kontrolle durch die staatliche Gerichtsbarkeit. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 18. Dezember 2012 entschieden und die Beschwerde des Antragstellers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, das seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Gehaltskürzung abgelehnt hatte.“

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Neues Allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt

Kreuz Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute ein Allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt veröffentlicht, das am 24.9.2012 Rechtskraft erlangt. Damit wird klargestellt, dass im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ein ziviler „Kirchenaustritt“ als förmliche Distanzierung von der Kirche eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft darstellt und für jeden, der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche geht, die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt ist.

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Messweinrecht auf dem Handy

Die über den Artikel über die Präsentation Messweinrecht aufgerufene Prezi Präsentation läuft tadellos auf einem Smartphone. „Messweinrecht 2 Go“. 😉

Präsentation Messweinrecht auf dem Handy

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Präsentation Messweinrecht

VinoCamp LogoNach dem Vortrag über

„Messwein / Abendmahlswein juristisch und theologisch betrachtet.
Messwein als Absatzchance für Weinerzeuger?“

wurde ich oft gefragt, ob ich diese Präsentation online stellen kann. Gerne doch! Am 18.06.2011 hielt ich diese Präsentation im Rahmen des VinoCamps Deutschland an der Hochschule Geisenheim. Dem Auditorium vielen Dank für die vielen Reaktionen und die fruchtbaren Rückmeldungen und Gespräche während und nach der Präsentation, das hat mir mit Euch sehr viel Spaß gemacht!

Präsentation

Die Präsentation bietet einen groben Überblick über die rechtliche und theologische Grundlage des Messweins bzw. Abendmahlsweins und zeigt skizziert auf, unter welchen Voraussetzungen Weinerzeuger und Weinhändler ggfls. Messweinlieferant bzw. Abendmahlsweinlieferant werden können. Die Quellen stellte ich bereits hier online: duesiblog.de/Quellennachweise-fuer-Vinocamp-Session-Messwein. Um die Präsentation zu starten, müsst Ihr nur auf den „Play“ Knopf klicken. Im Menü „More“ könnt Ihr die Präsentation im Vollbild öffnen.

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Quellennachweise für Vinocamp Session Messwein

VinoCamp 2011

Quellennachweise für Vinocamp Session „Rechtliche und theologische Grundlage des Messwein. Messwein als Absatz-/Marketingchance?“

Ich stelle Euch hier die Quellen zu diesem komplexen Thema zusammen. Bitte entschuldigt die Form. 😉

Quellen

Dorling Lindersley Verlag GmbH (Hrsg.)
Weine der Welt, Starnberg 2006, S. 15

Welker, Michael
Was geht vor beim Abendmahl, 3. Aufl., Gütersloh 2005, S. 70ff.

Albrecht, Roland
Museum der Unerhörten Dinge, Berlin 2005, S. 88ff.

VELKD (Hrsg.)
Texte aus der VELKD 8/1979, Hannover

EKD (Hrsg.)
Das Abendmahl, Gütersloh 2008, S. 50)

EKD, Church OF England (Hrsg.)
Meißener Erklärung, 1991

EKD (Hrsg.)
Statistiken: http://www.ekd.de/gottesdienst_und_abendmahl.pdf, http://www.ekd.de/statistik/gottesdienst.html

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Katholische Ehescheidung? Inkonsummationsverfahren

Dass zur ehelichen Gemeinschaft Tisch und Bett gehören, haben wir hier bereits erarbeitet. Im kanonischen Recht spielt das Bett sogar eine noch größere Rolle.

Ehenichtigkeitsverfahren. Kann eine Ehe kirchlich (katholisch!) „geschieden“ werden?

Eine Ehe kann nach katholischem (kanonischem) Recht nicht wieder geschieden werden. Die Ehe ist ein unauflösbares (heiliges) Sakrament. Sie kann aber für nichtig erklärt werden. In einem bestimmten Sonderfall kann die Ehe auf Antrag sogar vom Papst annuliert werden.

Inkonsummationsverfahren

Inkonsummation liegt vor, wenn die Ehe geschlechtlich nie vollzogen wurde.

Um überhaupt eine Ehe gültig schließen zu können, ist eine der Voraussetzungen die Fähigkeit des Beischlafes. Can. 1084 I CIC: „Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf seiten des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig.“ In diesem Fall wäre eine Ehe nichtig und es kann beim Offizialat ein Ehenichtigkeitsverfahren beantragt werden.

Fand während der gesamten Ehezeit kein vollkommener geschlechtlicher Akt statt (Nichtvollzug), kann das Inkonsummationsverfahren (Nichtvollzugsverfahren) eingeleitet werden. Das Inkonsummationsverfahren ist in den cann. 1142, 1697″1706 CIC geregelt.

Can. 1142 CIC „Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.“

Dieser Fall ist einer von zwei bestimmten kirchlichen Eheauflösungen. Diese Verfahren werden ebenso im Offizialat bearbeitet, allerdings vom Papst selbst entschieden.

Can. 1698 CIC „§ 1. Über die Tatsache des Nichtvollzugs einer Ehe und das Vorliegen eines gerechten Grundes für die Gewährung der Dispens entscheidet einzig der Apostolische Stuhl.
§ 2. Die Dispens jedoch wird ausschließlich vom Papst gewährt.“