Jeder kennt diese Unsitte, jeder bekommt es per E-Mail, und den meisten wurden schon Gästebücher, Blogs, Wikis o.ä. zugespamt.

Österreich führte mit Wirkung zum 1. März 2006 die Erweiterung des § 107 TKG ein, welcher „spamen“ hart bestrafen kann. Werbe- und Massen-E-Mails sowie Massen-SMS sind generell ohne Zustimmung des Empfängers nicht mehr zulässig, wenn der Versand zu Werbezwecken erfolgt oder an über 50 Empfänger gerichtet ist (Ausnahme: Kundenverhältnis gem. § 107 III). Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 37.000 Euro. Wie wir es aus dem Thema über die Impressum Pflicht schon kennen, können Mitbewerber zudem Unterlassungsklagen sowie Schadenersatzansprüchen erheben…