„Auto Export, Prinz Export, Ankauf auch von Unfallwagen, auch Autos ohne TÜV…“
Ständig hängen die, mittlerweile einlaminierten und somit wetterfesten, Visitenkarten von Autoim- und exporteuren an meinem Autofenster. Nach einem Monat kommen da schon einige zusammen. Heute hingen gleich zwei verschiedene dran, das war bisher noch nie da. Erstaunlich, dass sich er zweite Verteiler zusammenreißen konnte und die ungefragte Werbung der Konkurrenz stecken ließ. Dass zwei Kärtchen am Auto steckten, ist der Beweis, dass ich stolz auf mich sein könnt. Ich verzichte nämlich schon seit einigen Tagen auf das Auto und bin per Fuß bzw. per Bahn unterwegs. Heute Abend muss ich allerdings wieder Auto fahren, da ich auf einen Geburtstag in Viernheim muss.
Zurück zum Thema:
Wäre ein deutlicher Aufkleber am Auto „Bitte keine Werbung einwerfen“ nicht so hässlich, könnte ich mich damit den lästigen Visitenkarten erwehren (Unterlassungsklage gem. _§ 682 I 2 BGB_; vgl. BGHZ 106,229, s. weiterführende Links zum Thema Abwehrrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht/Abwehrrechte aus Eigentum bzw. Besitz).