Die 6. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach (Wein-und Lebensmittelstrafkammer) hat das Verfahren gegen einen 59 Jahre alten Winzer aus .../Rheinhessen wegen Verstoßes gegen weinrechtliche Vorschriften und Betruges gemäß § 206a StPO eingestellt. Die Kammer ist – fachärztlich beraten – zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes mittlerweile dauerhaft verhandlungsunfähig ist und deshalb ein Verfahrenshindernis besteht. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nunmehr auf Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens verzichtet hat, ist diese rechtskräftig. Das Verfahren ist beendet.
"Prozess gegen einen Winzer wegen Verstoß gegen weinrechtliche Vorschriften beendet" vollständig lesenVG Koblenz: Wein darf weiter als Bio-Wein vermarktet werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Rechtsstreit um die Berechtigung, Wein aus Trauben von bestimmten Rebflächen als Bio-Wein zu verkaufen, zu Gunsten der klagenden Weinbaugesellschaft entschieden.
Die Klägerin betreibt ein Weingut und bewirtschaftet ihre Rebflächen ökologisch. Darunter befinden sich unter anderem vier Rebflächen mit einer Größe von zirka 50 m Länge und 8 m bis 19 m Breite. Diese sind inmitten von konventionell bewirtschafteten Rebflächen anderer Winzer gelegen. Im Jahr 2015 nahm die vom beklagten Land Rheinland-Pfalz beauftragte Ökokontrollstelle auf den in Rede stehenden Rebflächen Blattproben. Im Folgenden teilte sie der Klägerin mit, die Analysen der beprobten Blätter hätten den Nachweis von für den Ökoweinbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelrückständen ergeben. Der Beklagte wie auch die im Prozess beigeladene Ökokontrollstelle vertraten nachgehend die Auffassung, der von diesen Flächen stammende Wein dürfe nicht als Bio-Wein vermarktet werden. Bei Zuwiderhandlung würden sich die verantwortlichen Personen strafbar machen.
"VG Koblenz: Wein darf weiter als Bio-Wein vermarktet werden" vollständig lesenRebpflanzrechte: 263 Hektar mehr Wein für Deutschland
Deutschland erhält mehr Anbauflächen. Zugegeben, andere europäische Länder sind bei weitem nicht zu zögerlich, zaghaft und zugeknöpft. Die deutschen Anbaugebiete für Wein dürfen immerhin um 0,3 % wachsen. Theoretisch.
"Rebpflanzrechte: 263 Hektar mehr Wein für Deutschland" vollständig lesenNiedersachsen ist nun Weinanbaugebiet
In Niedersachsen darf nun Wein angebuat werden. In Niedersachsen? Genau!
Wo sind die neuen Weinbauflächen in Niedersachsen?
Diese sind in
- Landkreis Göttingen,
- Landkreis Lüneburg,
- Landkreis Oldenburg,
- Landkreis Schaumburg,
- Region Hannover,
- Landkreis Ammerland,
- Landkreis Osnabrück und
- Landkreis Friesland
Neue Rebsorten in Baden-Württemberg zugelassen. Badischer Tempranillo.
Zweigelt aus Baden und Tempranillo aus Württemberg! Bald schon können wir in den Genuss dieser für die bestimmten Anbaugebiete Baden und Württemberg neuen Rebsorten kommen.
"Neue Rebsorten in Baden-Württemberg zugelassen. Badischer Tempranillo." vollständig lesenWas ist der Unterschied zwischen Rosé und Weißherbst?
Worin besteht der Unterschied zwischen Weißherbst und Roséwein? Die Abgrenzung ist nicht sehr einfach. Zudem stehen online verwirrende bzw. falsche Angaben.
Wie lautet die Definition von Weißherbst?
Weißherbst ist ein deutscher Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.). Weißherbst ist ein in einem bestimmten Anbaugebiet erzeugter Qualitätswein oder Prädikatswein, der aus einer einzigen roten Rebsorte und zu mindestens 95 % aus dem frühzeitigen Abpressen von Maische erzeugt wurde; die Rebsorte muss zusammen mit der Bezeichnung "Weißherbst" angegeben werden. Weißherbst darf auch bei einheimischem Qualitätsschaumwein verwendet werden, der aus Wein hergestellt wurde, der die Bezeichnung "Weißherbst" tragen darf.
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