Am 9.04.2014 werden um 10 Uhr im Hauptbahnhof Heidelberg Fahrräder öffentlich durch die Deutsche Bahn versteigert.
Rechtliche Grundlage des Radfahrens im Wald
Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. So und so ähnlich ist das private Recht der Waldnutzung (Betretensrecht) im Waldgesetz des Bundes und der Länder verfasst (vgl. § 37 I 1 LWaldG BW). Nach Angaben der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg besuchen in Baden-Württemberg über 6 Mio. Menschen einmal wöchentlich den Wald, um sich zu erholen. (Subjektive) Erholungskonflikte scheinen vorprogrammiert zu sein.
Akkubeleuchtung, Batteriebeleuchtung für Fahrräder?
Wer sein Fahrrad mit batterie- oder akkubetriebener Beleuchtung ausstattet, bewegt sich bisher bußgeldbewährt auf deutschen Straßen. Nach wie vor muss die Beleuchtung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung von einem Dynamo betrieben werden. Wer an ältere Dynamos mit fahrdynamisch wirksamen Leistungsschwankunen und an moderne und sehr helle LED-Leuchten denkt wird sicher wenig Verständnis für diese in der Praxis überholte Vorschrift haben.
Genauer geht es um die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, im Rahmen derer unter anderem die Bestimmungen über lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern modernisiert werden sollen.
"Akkubeleuchtung, Batteriebeleuchtung für Fahrräder?" vollständig lesenFahrradtour Rundweg Mannheim - Heidelberg
Hier könnt Ihr die Fahrradstrecke von Mannheim Neckarau, über den Rheinauer Wald (Dossenwald) und Friedrichsfeld nach Heidelberg Altstadt (Uniplatz) sehen. Der Rückweg führte über Bergheim, Wieblingen, Edingen, Neu-Edingen, Friedrichsfeld und Rheinau nach Neckarau.
Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an der Kopfverletzung
"Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vergangene Woche entschieden und im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen."