Es ist nicht neu, was ich jetzt schreibe, allerdings scheint es noch nicht bei allen angekommen zu sein.
In Deutschland gibt es folgende für die Thematik Impressum-Pflicht heranzuziehende Gesetze:
- Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Staatsvertrag über Mediendienste (MDStV)
Der seit 01.01.2002 gültige und für unsere Betrachtung wichtige § 6 TDG, der so genannte ABM-Paragraph für arbeitslose Juristen wird im Folgenden näher erläutert…