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Schwägerschaft

Auf die Schnelle und in Kürze.

Rechtlich geht die Verwandtschaft über die Blutslinie hinaus. Dies zum Beispiel durch Adoption oder durch Schwägerschaft (Affinität). Die Schwägerschaft vermittelt die Verwandtschaft.

§ 1590 BGB

(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft.
(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

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Protokollberichtigung – § 164 ZPO

Die offenbare Unrichtigkeit des Protokolls war zwar nach Hinweis von Amts wegen gemäß § 164 ZPO zu berichtigen, aber es gibt ja ein „berichtigt“ und ein „berichtigt“…

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Die Kuh bleibt da!

(c) pixelquelle.de

Wer jetzt an seine Intensivsozialpartnerin und deren vermeintliche Pflicht, Heim und Herd zu hüten, alsbald der werte Herr das Haus verlässt, denkt liegt nicht nur der antiquierten und unvertretbaren Einstellung wegen völlig falsch. Es geht nämlich um die Milchkuh, zu der der Schuldner bei einer Pfändung zur Herausgabe unter Umständen nicht verpflichtet werden kann. Statt einer solchen darf der Schuldner insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe erkiesen. Voraussetzung für eine unpfändbare Milchkuh ist unter anderem, dass diese zur Ernährung des Schulders, seiner Famile et cetera erforderlich ist. Unpfändbare Sachen sind in §811 I ZPO enumerativ geregelt.

Es geht hier um einen kleinen Auszug aus dem Pfandrecht, welches in § 1204 I BGB wie folgt legal definiert ist:

Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen.

Folgend eine kurze und unvollständige Liste unpfändbarer Sachen.