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Pflicht auf Eingehung der Ehe aus Verlöbnis

Kurzbeantwortung der Frage: Besteht ein Recht auf Eingehung einer Ehe aus einem Verlöbnis?

Was ist ein Verlöbnis?
Das Verlöbnis ist ein, auf eine spätere Eingehung einer Ehe gerichteter, Vertrag. „Vorausgesetzt ist ein ernsthaftes wechselseitiges Heiratsversprechen; es unterscheidet das Verlöbnis von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft“1.

Ist eine Verlobung Pflicht, d.h. Voraussetzung für eine Ehe?
Nein, eine Verlobung muss vor der Heirat nicht eingegangen werden. Allerdings erfolgt dies in der Regel willentlich oder konkludent. Ausdrücklich schrieb bereits ALR (Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten) II 1 § 81:
„Es ist nicht nothwendig, daß vor jeder Ehe ein förmliches Ehegelöbniß hergehe.“
Allerdings begründet eine Verlobung die Primärpflicht zur Eheschließung, dem u.a. § 1289 BGB gerecht wird.

Wie endet eine Verlobung?
Im „besten Fall“ endet eine Verlobung mit der Eheschließung. Weitere Beendigungstatbestände sind Tod eines der Verlobten, Eintritt einer Resolutivbedingung, Aufhebungsvertrag oder Rücktritt.