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Der Amtsverweser

Untertitel:
Bedeutung, Haltbarkeit und Bestellung eines Amtsverwesers in Baden-Württemberg, insbesondere im Stadtkreis der kreisfreien Quadratestadt Mannheim

Hier geht es mithin nicht um einen „faulen(den)“ Beamten oder Amtsinhaber, sondern um einen Stellvertreter eines Bürgermeisters.

I. Stadtkreis und Quadratestadt

1. Stadtkreis

§ 3 I Gemeindeordnung des Landes Baden-Württembergs (GemO)
Durch Gesetz können Gemeinden auf ihren Antrag zu Stadtkreisen erklärt werden.

Ein Stadtkreis ist eine Gemeinde, die nicht in einen Landkreis eingegliedert ist (kreisfrei). Stadtkreise nehmen zusätzlich die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (§ 13 LVG) und die des Landkreises wahr. Die frühere Mindesteinwohnerzahl von 100.000 ist nicht mehr als erforderlich festgeschrieben1, wird faktisch allerdings noch so gehandhabt. In Baden-Württemberg gibt es derzeit neun Stadtkreise.2

Die Quadratestadt als Stadtkreis ist somit kreisfrei. Passt ja.

2. Quadratestadt.
Quadratestadt ist ein Beiname der Stadt Mannheim, da deren historische Innenstadt in Häuserblöcken statt in Straßenzügen angelegt ist. Dabei ist zu beachten, dass keines dieser „Quadrate“ ein Quadrat im Sinne der Geometrie ist “ sondern sie sind unterschiedliche Vierecke. Es gibt rechteckige, rhombische sowie trapezförmige „Quadrate“; zum Teil sind durch eine fehlende Querstraße zwei Quadrate zu einem „verschmolzen“. Im täglichen Umgang heißt die ganze Innenstadt „die Quadrate“, wobei alle von den Ringstraßen umgebenen Straßenzüge inklusive Bebauung gemeint sind. 3

Die Quadratestadt hat wenig Quadrate. Dafür einen Ring rundherum. Und einen Stadtkreis, womit sie kreisfrei ist.

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Warum hat Mannheim einen Gemeinderat?

„Warum hat eine so wunderschöne Stadt wie Mannheim einen Gemeinderat und keinen Stadtrat?“ Hört man immer wieder fragen. Aber einen Stadtrat hat Mannheim ja auch. Sogar mehrere und, man glaube es oder nicht, eine Stadträtin und auch hiervon regelmäßig mehrere. Dass das Mannheimer Vertretungsorgan, Achtung, „Parlament“ ist hier nicht richtig, Gemeinderat heißt und nicht Stadtrat, dessen Mitglieder allerdings Stadträte sind, ist unter den Bundesländern meines Wissens zwar einzigartig, aber nur auf den 1. Blick verwirrend.

Wie ist die gesetzliche Grundlage?

Die Regelung der Gemeindeverfassungen obliegt gemäß Art. 70 GG den Ländern selbst. In Baden-Württemberg heißt diese Regelung „Gemeindeordnung für Baden-Württemberg“, kurz: Gemeindeordnung (GemO).Alle in dieser Gemeindeordnung getroffenen Regelungen gelten für alle Städte und Gemeinden Baden-Württembergs.

Stadtrat versus Gemeinderat

Baden-Württemberg unterscheidet in seiner Gemeindeordnung als einziges Bundesland nicht in der Benennung des Vertretungsorgangs von Gemeinden und Städten!

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.§ 24 I 1 GemO.
Städte wie Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart, Freiburg et cetera pp. haben also alle einen Gemeinderat als Vertretung der Bürgerschaft.

In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat.§ 25 I 2 GemO.
Die Mitglieder eines Gemeinderates heißen also in Gemeinden Gemeinderäte und in Städten Stadträte.