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Erben Patenschaft-Riesling 2015

Erben Patenschaft-Riesling 2015

Da hatte ich ihn endlich im Glas. Die 2. Generation des Erben Patenschaft-Rieslings von der Kellerei Langguth Erben. Ein 2015er Riesling habtrocken QbA. Gewachsen auf dem zum 50. Markenjubiläum Erbens angelegten Jubiläumsweinberg auf dem Trabener Königsberg. Gewachsen auf Schieferverwitterungsboden und handgelesen im Steilhang.

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Erben Patenschaft-Riesling

Erben Patenschaft Riesling 2014
Heute kam er, der Erben Patenschaftswein von der Kellerei Langguth Erben. Ein 2014er Riesling habtrocken QbA. Gewachsen auf dem zum 50. Markenjubiläum Erbens angelegten Jubiläumsweinberg auf dem Trabener Königsberg. Gewachsen auf Schieferverwitterungsboden und handgelesen im Steilhang.

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Lotto – Schenkungssteuer

Wenn es mit den CFDs nicht klappt, ist Lotto eine derzeit gegenwärtige Alternative. 35 Millionen ist auch ein nettes Sümmchen.

Wer spielt, trotz der Gewinnchance dieses Mal Lotto? Und was würdet ihr mit einigen Millionen anstellen? Haus, Schloss, Auto kaufen, Spenden, die Verwandtschaft versorgen…?

Letzteres ist doch auch interessant. Schauen wir uns kurz die Schenkungssteuer an.

Ich möchte meinen Eltern und meinem Bruder je eine Million per Einmalschenkung zukommen lassen.

Das Schenkungssteuerrecht ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Hieran sieht man auch die Richtung der Begünstigungen (d. h. im Fall der Schenkung Freibeträge und Steuerklassen), die „von oben nach unten“ gehen, ähnlich wie wir es bei der gesetzlichen Erbfolge (mit Schaubild) gesehen haben. § 1952 I BGB „Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.“

So muss für eine Schenkung von den Eltern in Richtung Abkömmlinge („von oben nach unten“) weniger Schenkungssteuer entrichtet werden (höherer Freibetrag und geringerer Steuersatz), als von Kindern in Richtung Eltern. Hierbei tun mir ja die Eltern leid…

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Tiere beerben

Fragestellung
Vor kurzem sah ich im TV die Vorschau zu einer Fernsehsendung auf Kabel1 mit Ingolf Lück: „Darf man das?“. Die Sendung selbst wollte ich mir nicht ansehen, aber in der Vorschau wurde die Frage gestellt, ob man Tiere beerben darf. Wurde die Dackelhündin Ambrosia in Rühmanns „Briefträger Müller“ nicht auch beerbt? Was meint ihr, kann man seine geliebten Tiere beerben? Wie sieht es mit der allgemeinen Vertragsfreiheit aus? Gehen wir es in Kurzform an.

Annäherung
Was bedarf es, dass man grundsätzlich erben darf? Ein Blick in § 1923 I BGB verrät uns: „ Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt„. Ausnahme des Nasciturus s.a. hier. Der Beerbte muss erbfähig sein. Brox bezeichnet die Erbfähigkeit als Ausschnitt der Rechtsfähigkeit. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Personen werden mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) rechtsfähig (beachte: Nasciturus ist auch ein geschütztes Rechtssubjekt). 1990 wurde der § 90a S.1 BGB, nach welchem Tiere keine Sachen mehr sind, eingeführt. Gemäß § 90a S.3 werden Tiere aber entsprechend den Vorschriften für Sachen behandelt. Hier sehen wir ein Beispiel dafür, das ein unveränderter Rechtszustand umbenannt wird, weil sich der Zeitgeist ändert.

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Jurablog Zivilrecht

Gesetzliche Erbfolge

Sehen wir uns kurz die gesetzliche Erbfolge an (siehe Schaubild), die in Ordnungen aufgeteilt ist. Neben der gesetzlichen, kann auch eine gewillkürte Erbfolge erlassen werden, derer wir uns an dieser Stelle nicht widmen werden. Erben kann grundsätzlich jede natürliche Person (Mensch, auch ein bereits gezeugter, aber noch nicht geborener [=Nasciturus]) und jede juristische Person (Bund, Gemeinden, Vereine, Kirchen…). Tiere und noch nicht Gezeugte können nicht erben.

Das Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt im 5. Buch in den §§ 1922 bis 2385 das Erbrecht im Wege der Verfügung von Todes wegen.