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Deutsche Nationalbibliothek

Während der Diskussion über Blogger und Printblogger ( 😀 ) kam der erweiterte Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sprache (hier das Gesetz). Zufällig entdeckte ich ein Blog, was sich auch damit beschäftigte und mit der Deutschen Nationalbibliothek in Kontakt trat.

Auszug aus dem Text der DNB Internetseite:
[quote]Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht einbezogen.

Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.[/quote]
Dies könnte jede private Internetseite, jedes Forum und jeden Blog et cetera beinhalten. Wie das technisch zu realisieren ist und wie groß der Speicherplatz inkl. Spiegelsystemen sein müsste, kam mir zunächst in den Sinn. Weiterhin erscheint es wenig sinnvoll und auch würde ich meine Seiten nicht verpflichtend im DNB Archiv wissen.

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Jurablog Zivilrecht

Sperma = Sache ?

Für den kleinen Bildungshunger zwischendurch.

Wenn ich Sperma aufbewahren lasse und dieser dann unbrauchbar gemacht wird, handelt es sich hierbei um eine Eigentumsverletzung, oder um eine Körperverletzung?

Personen und ihre lebende Körper sind keine Sachen, darüber sind wir uns einig (keine Sacheigenschaft, vgl. Menschenwürde). Hier ist das Persönlichkeitsrecht einschlägig. Verselbstständigte Körperteile können allerdings als (bewegliche) Sachen Eigentumsobjekte sein. Beispiele gefällig? Bitte: abgeschnittene Haare, gespendetes Blut, gezogene Zähne, Samen. Hier weicht das Persönlichkeitsrecht erst, wenn derjenige, von welchem der Körperteil stammt, diesen in den Verkehr entlassen möchte.

Beispiel: Ein Patient, der nach einer anstehenden Operation zeugungsunfähig werden wird, lässt Samen vor der OP konservieren.

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Handy Benutzung im Auto i.S.v. § 23 STVO

§ 23 Abs. 1a STVO lautet

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Egal, aus welchem Grund das Mobiltelefon in die Hand genommen wird, also auch zum Aufrufen und Ablesen einer Telefonnummer, zum Lesen oder Schreiben einer SMS o.ä., fällt dies unter den § 23 Abs. 1a und ist somit untersagt. Dies ist v.a. der Gesetzesbegründung (BR-Drucks. 599/00 S. 18 zu Art. 1 Nr. 4 der 33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.12.2000 – BGBI. I 1690) und der ständigen Rechtsprechung zu entnehmen. Hierunter fällt im Zweifel nicht, das Hin- und Herlegen des Telefons von einer Ablage zu einer anderen, sondern vordergründlich jegliche Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen des Telefons (OLG Köln 2005). Merke: "Hand-held"-Verbot. 😉

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Jurablog Zivilrecht

Arsch mit Ohren?

Auch wenn ich mich sonst der Vulgärsprache weniger inflationär bediene, so ist eine ebenso betreffende Bezeichnung für solch einen Menschen nicht zu finden: Arsch. Egal ob mit oder ohne Ohren.
Vermieter bekommt von Mieterin seine Miete. Immer. Nur nicht dann, wann er will. Nicht zum 1. eines Monats, sondern stets zum 15. Wirklich zuverlässig, es gibt keine Ausstände.

Ja, nach § 535 BGB zählt freilich die Mietzahlung zur Hauptpflicht des Mieters.
Ja, der Vermieter kann dies auch tatsächlich bis zum 3. Werktage eines Monats verlangen. Aber muss man denn eine Hartz IV Empfängerin, die bereits seit über 50 Jahren in dem Haus zur Miete wohnt bei der Arbeitsagentur anschwärzen, dass die Miete nicht fristgerecht gezahlt würde, was zur Folge hat, dass Leistungskürzungen angedroht werden, die Frau sich neuen (unbeholfenen) Maßnahmen der Arbeitsverwaltung ergeben muss und nun noch mehr um ihre Existenz zu bangen berechtigt veranlasst wird?

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Jurablog Zivilrecht

Sprachliche Renovierung

Wenn der kleine Bildungshunger kommt.

Für die Satzung des Vereins „Nichtunterschätzer des subjektiven Faktors im objektiven Verlauf“ erwirkte ich eine kleine sprachliche Renovierung. Ob dies geltenden Gesetzen auch gut tun würde? Betrachten wir einige ausgewählte Paragraphen näher:

§ 919 Abs. 1 BGB weiß von verrückt gewordenen Grenzzeichen zu berichten.
„Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.“

In § 4 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) wird „Verwirrung besorgt“.

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Kündigungsfrist Mietvertrag

Rätselspaß für die ganze Familie. 😉
Veranstalten wir ein kleines Quiz unter den einfachen Bedingungen eines Gebrauchsüberlassungsvertrages für Wohnraum und einer ordentlichen Kündigung. Stelle dir vor, du möchtest deine Mietswohnung zu einem bestimmten Termin kündigen und möchtest wissen, bis wann deine Kündigung beim Vermieter eingegangen sein muss, Fall a). Fall b) betrachtet die Seite des Vermieters, wann dessen Kündigung beim Mieter eingegangen sein muss.

a) Der Mieter möchte zum 31.3. ausziehen. Bis wann muss diese² Kündigung des Mieters beim Vermieter zugegangen³ sein?

b) Der Vermieter möchte dem seit mehr als acht Jahren in der Wohnung lebenden Mieter kündigen, weil er die Wohnung seinem Sohn ab dem 1.1.2006 zur Verfügung stellen möchte. Bis wann muss die Kündigung dem Mieter zugegangen sein?

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Relative Berechnungsmethode zur Preisminderung

Liebe Düsiblogleserinnen und Düsiblogleser,

wir erschließen uns hier immer mal wieder ein Bildungshäppchen, wozu ich euch auch nun wieder gerne einlade.
Heute geht es hauptsächlich um die Herleitung der Formel (zur relativen Berechnungsmethode) aus dem Gesetz, da dies nicht selten auf Unverständnis und zu Missverständnissen führt. Zudem wird die Thematik der Preisminderung kurz charakterisiert und in die Gesetzessystematik eingeordnet.

Wir befinden uns systematisch im deutschen Kaufrecht, genauer bei den Mängelansprüchen (Mängelhaftung), aus denen wir nun einen sehr kleinen, aber nicht unwichtigen, Part näher betrachten werden. Alle §§-Angaben beziehen sich auf das BGB, wenn nicht anders angegeben. Bei dieser Thematik handelt es sich um eine fundamentale Regelung, die immer wieder auftauchen kann und deren Grundidee verstanden werden soll.

Kurze Einleitung:
Zu den Hauptleistungspflichten beim Kaufvertrag gehören u.a. gem. § 433 Abs. 1 Satz 2 (im Folgenden nur noch diese Schreibweise: § 433 I 2) die Sach- und Rechtsmängelfreiheit: „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.„. Aus dem Umkehrschluss der Formulierungen des § 434 ist herauszulesen, wann ein Mangel an einer Kaufsache vorliegt, worauf wir hier nicht weiter eingehen werden.

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IKEA-Klausel

Zur Schreibweise:
In rechtswissenschaftlicher Fachliteratur, Lehrbüchern, Rechtslexika und natürlich im Internet findet man nahezu jede erdenkliche Schreibweise: IKEA Klausel, IKEA-Klausel, Ikeaklausel, wobei auch hier die Groß- und Kleinschreibung von IKEA variiert.

Vorbemerkung:
Die so genannte IKEA-Klausel klingt witzig und soll deshalb kurz erklärt wissen. Ich bin mir sicher, dass die meisten Düsiblogleserinnen und -leser sich bei dem Begriff „IKEA-Klausel“ ihre eigenen Gedanken machen – wenn die Bedeutung nicht bereits geläufig ist – , worum es sich bei diesem Regelwerk handeln wird. Mich würde interessieren, was euch zunächst in den Sinn kam.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (SchuldRModG) zum 1. Februar 2002, welches das Bürgerliche Gesetzbuch umfassend reformierte, wurde unter anderem die im Folgenden kurz erläuterte „IKEA-Klausel“ eingeführt. (Stichwort: Verbraucherschutz).

IKEA-Klausel:

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Die Kuh bleibt da!

(c) pixelquelle.de

Wer jetzt an seine Intensivsozialpartnerin und deren vermeintliche Pflicht, Heim und Herd zu hüten, alsbald der werte Herr das Haus verlässt, denkt liegt nicht nur der antiquierten und unvertretbaren Einstellung wegen völlig falsch. Es geht nämlich um die Milchkuh, zu der der Schuldner bei einer Pfändung zur Herausgabe unter Umständen nicht verpflichtet werden kann. Statt einer solchen darf der Schuldner insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe erkiesen. Voraussetzung für eine unpfändbare Milchkuh ist unter anderem, dass diese zur Ernährung des Schulders, seiner Famile et cetera erforderlich ist. Unpfändbare Sachen sind in §811 I ZPO enumerativ geregelt.

Es geht hier um einen kleinen Auszug aus dem Pfandrecht, welches in § 1204 I BGB wie folgt legal definiert ist:

Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen.

Folgend eine kurze und unvollständige Liste unpfändbarer Sachen.

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Gesetzliche Erbfolge

Sehen wir uns kurz die gesetzliche Erbfolge an (siehe Schaubild), die in Ordnungen aufgeteilt ist. Neben der gesetzlichen, kann auch eine gewillkürte Erbfolge erlassen werden, derer wir uns an dieser Stelle nicht widmen werden. Erben kann grundsätzlich jede natürliche Person (Mensch, auch ein bereits gezeugter, aber noch nicht geborener [=Nasciturus]) und jede juristische Person (Bund, Gemeinden, Vereine, Kirchen…). Tiere und noch nicht Gezeugte können nicht erben.

Das Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt im 5. Buch in den §§ 1922 bis 2385 das Erbrecht im Wege der Verfügung von Todes wegen.