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Europäische Bürgerinitiative

Bild: Xavier Häpe

Ab dem 1. April 2012 können Europäische Bürgerinitiativen (EBI, European Citizens‘ Initiative (ECI)) eingeleitet werden! Ein transnationales Instrument zur Bürgerbeteiligung.

Mit der Europäischen Bürgerinitiative können EU-Bürger die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Das heißt, dass die Europäische Kommission sich mit dem Thema einer Europäischen Bürgerinitiative befassen muss. Die Kommission ist nicht verpflichtet einer Initiative zu folgen. Die Kommission kann auf eine Bürgerinitiative hin den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten.

Wie läuft die Europäische Bürgerinitiative ab?

1. Bürgerausschuss
Es wird ein Bürgerausschuss gegründet, der aus 7 Bürgern aus 7 Mitgliedstaaten besteht. Es muss sich hier um EU-Bürger (Bürger eines Mitgliedstaats) handeln. Diese müssen nicht 7 verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, es genügt, wenn diese in 7 verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen.

2. Unterschriften sammeln
Die Mindestzahl an Unzerzeichnern liegt bei einer Million EU-Bürgern aus sieben oder mehr EU-Ländern (mindestens 1/4 aller EU-Mitgliedstaaten). Mindestzahl von Unterzeichnern pro Mitgliedstaat.

3. Anhörung im EU-Parlament, Entscheidung EU-Kommission
Das Verfahren ist hier Schritt für Schritt genau erklärt.

Der Ablauf der Europäischen Bürgerinitiative ist anfangs nicht leicht verständlich. Online werden viele hilfreiche Informationen dargeboten. Das Wichtigste steht direkt auf der offiziellen Seite zur EBI:
ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome. Mehr verraten die

FAQ zur Europäischen Bürgerinitiative

Rechtsgrundlage Europäische Bürgerinitiative

Weiterführende Links

Pressemitteilung der Europäischen Kommission
de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Bürgerinitiative
ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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